Überarbeitete CSR-Richtlinie könnte Schub für nachhaltige Finanzinvestitionen geben
Investitionen in ökologisch und sozial nachhaltige Kapitalanlagen brauchen eine verlässliche Datenbasis. Die überarbeitete CSR-Richtlinie der EU könnte hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten und mehr Dynamik bei der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft bringen.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen (mit dem neuen Namen: „Corporate Sustainable Reporting Directive“, CSRD) könnte zu erheblich mehr Investitionen der Finanzwirtschaft in nachhaltige Kapitalanlagen führen. Die Vorgaben der Richtlinie sollten dazu für Investoren und Emittenten so einfach und passgenau wie möglich ausgestaltet werden, betont der GDV in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Das Credo der CSRD sollte lauten: Wir brauchen nicht mehr, sondern eine bessere, d.h. relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeits-Berichterstattung.
Mehr Proportionalität notwendig
Auch müssen die ehrgeizigen Ziele der EU-Kommission für die Unternehmen umsetzbar bleiben. Hierfür muss noch mehr das Prinzip der Proportionalität verankert werden. So ist der Schwellenwert, der bislang für die Anwendung der CSRD gilt, nach Ansicht des GDV für Unternehmen der Finanzwirtschaft zu niedrig angesetzt. Der vorliegende Richtlinienentwurf würde beispielsweise auch kleinere Versicherer mit 50 Beschäftigten als Großunternehmen einstufen, die die CSRD voll umsetzen müssten. Auch solch kleinen Unternehmen wollen über ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen berichten, brauchen dafür aber proportionale Lösungen.
CSR-Richtlinie in Nachhaltigkeits-Regelwerk einpassen
Wichtig ist zudem, die CSRD widerspruchsfrei in das komplexe Regulierungssystem im Bereich der Nachhaltigkeit zu integrieren. Noch ist an einigen Stellen unklar, in welchem Verhältnis die CSRD zur EU Taxonomie, der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sowie dem European Single Access Point (ESAP) steht.
Die CSRD soll die bestehenden Nachhaltigkeits-Berichtspflichten auf alle Großunternehmen und börsennotierten Gesellschaften ausweiten und damit nach EU-Schätzungen auf rund 50.000 Unternehmen in Europa. Zudem müssen diese Unternehmen detaillierte Berichtsanforderungen erfüllen. Der EU-Gesetzgeber könnte bereits im ersten Halbjahr 2022 über die Richtlinie entscheiden, die dann durch die EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müsste.