Ergänzende KI-Regulierung nur für hochriskante Anwendungen
Die EU-Kommission will Regeln für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) erarbeiten. Die deutschen Versicherer fordern in einem 10-Punkte-Papier eine Regulierung mit Augenmaß – und wehren sich gegen die Einstufung als hochriskante Anwendung.
Die deutsche Versicherungswirtschaft mahnt bei der Regulierung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) zur Zurückhaltung. Ehe neue Regeln erlassen werden, sollte der bestehenden Regulierungsrahmen voll ausgeschöpft werden, heißt es in einem 10-Punkte-Plan des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Als hochregulierte Branche benötigen die Versicherer keine ergänzende Regulierung. Bereits im Daten- oder Verbraucherschutz sind viele Vorschriften verankert und müssen – da sie technologieneutral gelten – nicht extra für den KI-Bereich aufgestellt werden.
Hintergrund des Positionspapiers sind Pläne der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von künstlicher Intelligenz zu erarbeiten. Anfang nächsten Jahres will die EU-Kommission einen ersten Entwurf vorlegen. Wichtig wird die Definition von KI sein, nur Anwendungen mit selbstlernenden Komponenten sollten der zukünftigen Regelung unterfallen.
Sektorale Aufsicht auch bei KI stärken
Für KI-Anwendungen finden sich zwar auch in der Assekuranz viele Einsatzmöglichkeiten, etwa in der Schadenregulierung oder bei der Prognose künftiger Schäden. Nach Auffassung des GDV sollten ergänzende KI-Regeln jedoch auf hochriskante Anwendungsbereiche beschränkt bleiben, bei denen die Gefahr besteht, dass die Grundrechte von Personen oder Sicherheitsvorschriften verletzt werden. Der GDV widerspricht damit explizit der Position des EU-Parlaments, das die Versicherer wie auch Banken zu den hochriskanten Anwendungen zählt.
Zugleich pocht die deutsche Versicherungswirtschaft auf eine Stärkung der sektoralen Aufsicht. Die Unternehmen unterliegen der nationalen als auch der europäischen Versicherungsaufsicht (BaFin und EIOPA). Beide Behörden haben ihre Expertise im Bereich Digitalisierung und KI in den vergangenen Jahren stark ausgebaut. Eine zusätzliche Aufsichtsbehörde für die Versicherungswirtschaft ist daher nicht erforderlich.