Europa bekommt weltweit ersten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz
Ob selbstfahrende Autos, Geldanlage oder Regulierung eines Unfallschadens: Künstliche Intelligenz (KI) wird in immer mehr Bereichen eingesetzt. Die EU-Kommission hat im Frühjahr einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen vorgelegt, der jetzt auch bei uns in Deutschland diskutiert wird.
Wie weit darf oder muss Regulierung gehen? Bei KI müssen in diesem Zusammenhang auch Grundsatzfragen zum ersten Mal beantwortet werden. Nationale und europäische Verantwortliche diskutieren diese Fragen heute auf Einladung des BMJV unter Verbrauchersicht. Fest steht: ein guter Rechtsrahmen ist häufig ein Balanceakt, so auch hier. Unakzeptable Risiken, die mit dem Einsatz von KI verbunden sein können, müssen verhindert werden.
Auf der anderen Seite sollten wünschenswerte Innovationen nicht im Keim erstickt werden. Beides gleichzeitig zu erreichen ist nicht ganz einfach, denn wer kennt heute schon die Entwicklungen der nächsten Jahre und kann alles ganz passgenau vorhersehen? Die EU-Kommission hat im Frühjahr einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem dieser Spagat ganz gut gelingt.
Die Risiken entscheiden über die Regulierung
Demnach ist für die Frage, wie sehr eine Anwendung zukünftig reguliert werden soll, ein risikobasierter Ansatz vorgesehen. Das ist richtig so. Denn die zentrale Frage dabei ist, welches Risiko für die Menschen mit einer konkreten KI-Anwendung verbunden ist. Bei hohen Risiken gelten zusätzliche Anforderungen, wie zum Beispiel an die Qualität der Datensätze oder Sicherheit, Robustheit und Genauigkeit der Systeme. Keine zusätzlichen Regelungen sind jedoch notwendig, wenn von einer Anwendung keine Gefahren für die Menschen ausgeht.
Bei der Frage, was ein hohes Risiko ist, gilt es, genau abzuwägen. Denn eine noch so gut gemeinte Regulierung kann verbraucherfreundliche Innovationen von Produkten oder Dienstleistungen im Keim ersticken. Das wäre ein schlechtes Zeichen für Wachstum und Arbeitsplätze. Und dazu kommt: Wenn es uns in Europa nicht gelingt, innovationsfreundliche und verbraucherfreundliche Regeln zu setzen, geben andere weiterhin den Ton an.
Unklarheiten durch eine weite KI-Definition vermeiden
Nachbesserungsbedarf besteht allerdings noch bei der Definition von KI. Sie ist entscheidend dafür, welche Anwendungen überhaupt unter eine KI-Regulierung fallen können. Algorithmen, die keine Form des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung enthalten, sind keine KI. Das gleiche gilt etwa auch für lineare Modelle oder etablierte statistische Methoden. Wird die Definition von KI nicht enger gefasst, würden innovative Anwendungen zum Nutzen der Kunden erschwert.
So können bereits heute durch den Einsatz von KI Schadenfälle, zum Beispiel nach einem Autounfall, schneller als früher bearbeitet werden. Geschädigte erhalten zum Teil noch am Tag des Unfalls das Geld für die Reparatur auf das Konto überwiesen. Auch in der Betrugserkennung hilft der Einsatz von intelligenter Bilderkennung, die Versichertengemeinschaft vor Schäden zu bewahren. Aus unserer Sicht sollte daher für die zukünftige Regulierung gelten: So viel Regulierung wie nötig, aber so wenig wie möglich.
Den Verordnungsentwurf der EU-Kommission finden Sie hier.