Kompromissvorschlag beim Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz der EU
In Brüssel schreiten die Arbeiten am Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz weiter voran. Der Rat hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt.
Auch im Europäischen Parlament wird weiter an der KI-Thematik gearbeitet. Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die im Kompromissvorschlag enthaltene engere Definition von KI-Systemen, mahnt aber bei der Regulierung von KI-Anwendungen zu Zurückhaltung und Außenmaß. Die vielfältigen KI-Anwendungen im Versicherungsbereich pauschal als „hochriskant“ einzustufen, geht in die falsche Richtung.
Dies hätte nicht nur für die Versicherer zusätzliche Belastungen und Hindernisse zur Folge, sondern würde auch innovative Anwendungen zum Nutzen der Kunden erschweren. Dies ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, da die bestehenden Regelungen bereits einen angemessenen Schutz der Kunden beim Einsatz von KI bieten.
Unsere Positionen, die ein zukünftiger Rechtsrahmen berücksichtigen sollte, finden Sie auf einen Blick hier: