Die Tücken der nachträglichen Zulassung von E-Scootern
Schon vor der offiziellen Straßenzulassung wurden Tausende E-Scooter in Deutschland verkauft. Die meisten erfüllen die Vorgaben aber nicht. Eine nachträgliche Genehmigung ist aufwendig. Frank Schneider vom TÜV-Verband über adäquate Batterien, Bremsen, Beleuchtung - und den schwierigen Nachweis der korrekten Höchstgeschwindigkeit
Herr Schneider, sind alle bisher gekauften E-Scooter für den Elektroschrott?
Frank Schneider: Was die Nutzung dieser E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Wegen angeht, befürchte ich: Ja. Denn die meisten dieser Gefährte haben keine Betriebserlaubnis und dürfen deshalb nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
Kann ich mir die Genehmigung nicht jetzt noch besorgen?
Schneider: Doch, für die Kunden bliebe noch der Weg über die Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Aber das ist sehr aufwendig.
Zur Person
Frank Schneider ist Referent beim Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (TÜV). Er ist unter anderem zuständig für Fahrzeuggenehmigung, Elektromobilität und Automatisiertes Fahren.
Was muss ich denn dafür tun?
Schneider: Idealerweise besorgt man sich dafür beim Hersteller die erforderlichen Prüfzeugnisse für das Fahrzeug. Daraus geht unter anderem hervor, dass Batteriesicherheit, Bremsen und Beleuchtung der Verordnung entsprechen. Unsere Befürchtung ist aber, dass viele der bereits verkauften E-Scooter die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen und demzufolge auch die Prüfzeugnisse nicht bekommen.
Kann ich meinen E-Scooter dann selber so umbauen, dass er den Vorgaben entspricht?
Schneider: Theoretisch ja, wenn man technisch versiert ist und sich in die Verordnung einliest. Die Vorgaben sind genau beschrieben, zum Beispiel, an welcher Stelle die Beleuchtung anzubringen ist. Komplizierter wird es bei beim Thema Manipulationssicherheit. Es muss beispielsweise sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge nicht schneller als die erlaubten 20 Stundenkilometer fahren können. Für Laien dürften solche Nachweise nur schwer zu erbringen sein.
Wenn ich das aber geschafft habe, bekomme ich dann eine Einzelbetriebserlaubnis?
Schneider: Erst muss eine Technische Prüfstelle oder ein Technischer Dienst ein Gutachten erstellen, welches die Erfüllung der Vorschriften nachweist. Damit kann der Besitzer dann zur Zulassungsstelle gehen. Dort erhält er die Einzelbetriebserlaubnis. Knackpunkt: Das Fahrzeug muss danach noch mit der EBE-Nummer gekennzeichnet werden, um bei einer eventuellen Kontrolle zweifelsfrei dem Versicherten zugeordnet werden zu können. Wer und in welcher Form diese Kennzeichnung vornimmt, ist noch nicht geklärt.
Wie teuer ist so ein Gutachten?
Schneider: Wenn der Kunde alle erforderliche Prüfzeugnisse vorlegen kann, ist die Kontrolle der Batteriesicherheit, der Beleuchtung, der Bremsen sowie der Lenkung relativ schnell gemacht. Wenn nicht, muss der Sachverständige die erforderlichen Prüfzeugnisse für den E-Scooter durch zum Teil aufwendige Untersuchungen selbst erstellen. Je nach Prüfzeugnis ist er zum Teil mehrere Stunden oder auch einen ganzen Tag in einer Prüfhalle oder im Labor tätig. Da kommt man schnell auf den Preis, den das Fahrzeug mal gekostet hat.
Rechnen Sie damit, dass viele ihren E-Scooter nachrüsten werden?
Schneider: Das ist schwer zu beantworten. Im Markt befinden sich nach Aussagen des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge etwa 100.000 verkaufte Fahrzeuge. Wir wissen aber nicht, wie viele davon mit welchem Aufwand eine Einzelbetriebserlaubnis erlangen könnten. Wir rechnen jedenfalls nicht mit einem Massenansturm auf die Prüfstellen.
Gut zu wissen: Daran erkennen Sie einen zugelassenen E-Scooter
- Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
- Datenbestätigung des Herstellers mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und Fahrzeugidentifikationsnummer
- Auf einem Fabrikschild, das fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, steht die Fahrzeugidentifikationsnummer
Achtung: Viele der bisher verkauften E-Scooter erfüllen nicht die Zulassungsvoraussetzungen und dürfen daher nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, auch einen Versicherungsschutz gibt es für diese Fahrzeuge nicht. Fragen Sie daher beim Kauf eines E-Scooters nach der Straßenzulassung, um völlig sicher zu gehen.
Interview: Saraida Höfer