Zur Suche
Nachhaltigkeit

Bei der Regulierung von ESG-Ratingagenturen auch Nachhaltigkeitsdaten berücksichtigen

Die EU-Kommission möchte Nachhaltigkeits-Ratingagenturen regulieren. Für den GDV ein richtiger Schritt. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass eine Regulierung auch die Nachhaltigkeits-Rohdaten umfassen sollte.

Lesedauer
© Jef van Hoof / Unsplash

ESG-Ratings sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Investoren.

Der GDV begrüßt es, dass die EU-Kommission Regulierungsstandards für auf Nachhaltigkeit spezialisierte Ratingagenturen vorgelegt hat. „Es ist richtig, den ESG-Bereich zu regulieren“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „ESG-Agenturen sind mit ihren Produkten und Dienstleistungen ein wichtiges Bindeglied zwischen der Finanz- und der Realwirtschaft auf dem Weg zur Transformation.“ Unter ESG versteht man die Unternehmensbewertung nach Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Asmussen sagte weiter: „Die Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz bei den Prozessen und Kosten der Agenturen werten wir klar positiv.“ Das trage dazu bei, das Vertrauen in die Bewertungen der ESG-Ratingagenturen zu stärken. Versicherer seien als Investoren jedoch auch auf aussagekräftige und vergleichbare ESG-Rohdaten angewiesen, um eigene Bewertungen vorzunehmen und Berichtspflichten zu erfüllen. „Eine Regulierung sollte daher neben ESG-Ratings unbedingt auch ESG-Rohdaten umfassen,“ so Asmussen.

Während der Markt für Kreditratings schon seit langem einheitlichen Standards unterworfen ist, fehlen diese bislang für ESG-Ratings. So steht eine Anleihe mit AAA-Kreditrating zum Beispiel für einen Schuldner mit höchster Bonität. Investoren können solche Anleihen in der Regel bedenkenlos kaufen.

Mit zunehmendem Nachhaltigkeitsbewusstsein für Investoren nehmen auch ESG-Ratings an Bedeutung zu. Investoren erwarten auch hier Standards zu Vergleichbarkeit und Aussagekraft. Denn bisher kann sich der Markt für nachhaltige Investitionen nur gebremst entwickeln.

Europäisches Parlament und Europäischer Rat beraten nun über den Regulierungsvorschlag der EU-Kommission. Der GDV wird sich in den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv einbringen.