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Kreislaufwirtschaft

Bundesregierung: Kreislaufwirtschaft kann starker Nachhaltigkeitshebel sein

Große Erwartungen sind mit dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft verknüpft, da es gleichzeitig gegen Vermüllung und Ressourcenknappheit und für den Klimaschutz wirken kann. Für die Bundesregierung ein wichtiges Thema, bei dem noch viel anzupacken ist, wie sie im neuen Transformationsbericht feststellt.

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Welche Materialien kommen zukünftig in der Bauwirtschaft zum Einsatz? Eine der zentralen Fragen der Versicherungswirtschaft beim Thema Kreislaufwirtschaftsstrategie.

Im April hat die Bundesregierung ihren Transformationsbericht zur Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Hintergrund ist die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Erfüllung der UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (SDG). Im Jahr 2024 kommen die Bereiche genauer unter die Lupe, die als besonders herausfordernd für die Transformation gelten.  

Die Kreislaufwirtschaft soll einen umfassenden Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz, zu Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung leisten. Zahlreiche Schaden- Unfallversicherer wollen mit ihren Nachhaltigkeitsstrategien einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten, das zeigte der GDV-Nachhaltigkeitsbericht 2023.  

Der Transformationsbericht stellt fest, dass der Abfall- und Recyclingsektor in Deutschland gut ausgebaut ist. Doch der Weg zum zirkulären Wirtschaften, bei dem die Wertschöpfung unabhängiger von Primärrohstoffen wird, sei noch lang. Zu den aktuellen Herausforderungen und zentralen Hebeln zählt der Bericht den Abbau umweltschädlicher Subventionen, eine stärkere Bepreisung umweltschädlicher Geschäftsmodelle und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette.  

Die Zahl der im Bericht betrachteten Handlungsfelder ist groß und darunter sind auch für Versicherer spannende Zukunftsthemen: Was geschieht mit Batterien von Elektrofahrzeugen und in der Industrie? Wie werden sich Gebäude und deren Risiken und Schadensanierung verändern, wenn der Bausektor durch Holz- und Leichtbau weniger mineralische Rohstoffe verwenden oder aufbereitete Materialien aus „Urban Mining“ zum Einsatz kommen sollen? Wird es Versicherern im Schadensfall erleichtert, Reparaturen statt Ersatz anzubieten, wenn Produkthersteller neue „Ökodesigns“ verwenden und das Recht auf Reparatur gestärkt wird?  

Künftig sollen die zahlreichen Einzelmaßnahmen in eine konsistente nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie einfließen, die noch in diesem Jahr von der Bundesregierung verabschiedet werden soll. Die EU-Kommission hatte 2020 mit einem Circular Economy Action Plan zahlreiche neue gesetzliche Grundlagen angeschoben, so beispielsweise das Ende April im Europäischen Parlament verabschiedete Recht auf Reparatur und die Ökodesign-Richtlinie.  

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