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Nachhaltigkeit

Drum prüfe, wer zu Nachhaltigkeit berichtet

Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD müssen extern geprüft werden. Für eine einheitliche Prüfungspraxis erarbeiten die deutschen Wirtschaftsprüfer im IDW und die europäischen Aufseher der Abschlussprüfer Leitlinien.

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© unsplash / Nick Jones

Das deutsche Umsetzungsgesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung lässt weiter auf sich warten. Nachdem das Bundeskabinett noch immer keinen Regierungsentwurf für das Umsetzungsgesetz verabschiedet hat, können sich Bundestag und -rat erst nach der politischen Sommerpause mit der CSRD beschäftigen.  

Unterdessen bereiten nicht nur die berichtspflichtigen Unternehmen die Umsetzung vor: An einer einheitlichen Prüfungspraxis arbeiten sowohl das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) für den deutschen Markt als auch die Aufseher der Abschlussprüfer für die ganze EU. Denn die Nachhaltigkeitsberichte werden in Zukunft von unabhängiger Seite testiert.  

Ob dies hierzulande allein die Wirtschaftsprüfer dürfen oder auch andere Prüfstellen, ist derzeit noch umstritten. Hier kann nur das Umsetzungsgesetz Klarheit schaffen.

Fünf Themen in der Prüfpraxis

Die modular aufgebaute IDW-Verlautbarung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung greift fünf Themen auf: 

  1. Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit
  2. Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
  3. Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen
  4. Beurteilung der Wesentlichkeit der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
  5. Einbeziehung von für den Konzernabschluss unwesentlichen Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Unverbindliche europäische Prüfleitlinien

Auf EU-Ebene wird ebenfalls an einer einheitlichen Prüfpraxis gearbeitet. Der Ausschuss der europäischen Aufseher der Prüfer (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) hat im Juni einen Entwurf für unverbindliche Leitlinien für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgelegt. In erster Linie legt sie dar, welche Prüfprozesse in der Praxis aufgesetzt werden sollten. Die IDW-Verlautbarungen gehen im Gegensatz dazu inhaltlich detaillierter auf die Anforderungen der ESRS ein.

Für Deutschland sitzt die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) im CEAOB. Der Entwurf steht bis zum 22. Juli zur Konsultation. Die unverbindlichen Leitlinien schließen eine Lücke, bis die EU-Kommission den nach der CSRD-Richtlinie vorgesehenen delegierten Rechtsakt für einen Standard zur Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorlegt. Der Rechtsakt soll im Herbst 2026 verabschiedet werden.

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