Vier Minuten zu Nachhaltigkeitsregulierung - CSRD, Taxonomie und Co. im Video
Versicherungsunternehmen informieren darüber, wie sich ihr Geschäft auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt. Die Regeln dafür sind überaus komplex - unser Video fasst die wichtigsten zusammen.
Versicherungen – und andere Finanzdienstleister – weisen schon heute aus, wie sie das Geld ihrer Kunden anlegen. Festgelegt ist das in der Transparenzverordnung der EU – auch als SFDR bekannt. Die SFDR wird derzeit weiterentwickelt: Finanzdienstleister müssen künftig einheitlich und damit vergleichbar berichten, wie sich ihre Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft auswirken und wie sie Governance-Regeln einhalten.
Damit Versicherer über die Nachhaltigkeitswirkungen beispielsweise ihrer Investitionen in ein Unternehmen berichten können, brauchen sie Informationen und Daten vom Unternehmen selbst. Das soll die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – sicherstellen. Aber die Bereitstellung von Daten allein reicht nicht aus – die Daten müssen auch aussagekräftig und miteinander verglaichbar sein. Dafür soll die Taxonomie sorgen, die wissenschaftlich begründete Kriterien für die Nachhaltigkeit einer Investition definiert. Und schließlich müssen die Daten für die Versicherer und andere Investoren zeitnah und mit möglichst geringem Aufwand bereitgestellt werden. Das soll perspektiv der European Single Access Point, kurz ESAP, leisten.