EU-Kommission schlägt Ergänzung zur Taxonomie vor – GDV nimmt Stellung
Die EU-Taxonomie wird komplettiert – dafür hat die EU-Kommission Anfang April 2023 Vorschläge für die vier noch fehlenden Umweltziele und für weitere wirtschaftliche Tätigkeiten vorgelegt. Der GDV hat sich an der Konsultation beteiligt.
Bislang fehlen in der EU-Taxonomie noch die Merkmale für Wirtschaftsaktivitäten (Screening-Kriterien), die zu den vier Umweltzielen Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Gewässerschutz und Vermeidung von Verschmutzung beitragen können. Diese legt die EU-Kommission nun zumindest für eine geringe Anzahl wirtschaftlicher Aktivitäten vor. Viele wirtschaftliche Aktivitäten, für die es Vorschläge der Platform on Sustainable Finance gibt, hat die EU-Kommission aktuell außen vor gelassen, da hierzu die politischen Diskussionen noch nicht abgeschlossen sind.
Die Verordnung wäre ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Neue Merkmale für Versicherungen sind darin nicht aufgeführt. Damit bleiben Versicherungen nur für das Ziel „Anpassung an den Klimawandel“ taxonomiefähig.
Versicherer geben zudem Auskunft über ihre Investitionen in taxonomiefähige Wirtschaftszweige. In dieser Hinsicht sind die Änderungen bei weiteren Wirtschaftsaktivitäten relevant, denn sie verändern das taxonomiekonforme Anlageuniversum: So gibt es nun auch Screening-Kriterien für den Bau neuer und die Renovierung und den Abriss bestehender Bauten. Diese Aktivitäten tragen zum Ziel des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft bei. Hinzugekommen sind der Schiffs-, Auto- und Flugzeugbau als Tätigkeiten mit einem potenziellen Beitrag zum Klimaziel. Für den Bereich Infrastruktur wurden ebenfalls Kriterien entwickelt. Geändert werden sollen hingegen die Screening-Kriterien für einen potenziellen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel für das Baugewerbe und Immobilien.
Regeln für die Offenlegung werden angepasst
Für Versicherer ergeben sich inhaltlich nur geringfügige Änderung bei den Offenlegungen zu den Kapitalanlagen. Allerdings ist die einjährige Einführungsphase der Auskünfte bei neuen Screening-Kriterien im Kommissionsentwurf gelöscht worden. Der GDV kritisiert dies in seiner Antwort auf die Konsultation, da die entsprechenden Daten von den Firmen voraussichtlich nicht rechtzeitig bereitgestellt werden und so auch von Investoren nicht ausgewiesen werden können.
In seiner Stellungnahme schlägt der GDV vor, dass die Berichtspflicht zur Taxonomiekonformität für die Finanzwirtschaft erst mit den 2026 zu erstellenden nichtfinanziellen Erklärungen einsetzen sollte. Zudem hat der GDV Vereinfachungen für das Reporting der Kennziffern zur Taxonomiefähigkeit der Nicht-Lebensversicherung angeregt.