Regulierungen zu Sustainable Finance abgeschlossen
Zum Jahresende wurden weitere Bausteine des Sustainable-Finance-Rahmens finalisiert oder im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ein Überblick über die Entwicklungen.
Zahlreiche Projekte des European Green Deal kommen nun über die Ziellinie, so auch einige Bausteine aus der Sustainable Finance Strategie: Der Green Bond Standard und Ergänzungen der Taxonomie wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Beim vom Europäischen Parlament angenommenen Rechtsakt für das Europäische Nachhaltigkeitsdaten-Portal wird die Umsetzung allerdings noch einige Zeit dauern. Der European Single Access Point (ESAP) startet frühestens 2027.
ESAP vom Europäischen Parlament angenommen
Das Europäische Parlament hat am 9. November 2023 das Gesetzespaket zur Errichtung des European Single Access Point (ESAP) angenommen. ESAP soll als zentrales europäisches Zugangsportal Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten von europäischen Unternehmen digital verfügbar machen. Bis Unternehmen das Zugangsportal nutzen können, wird noch einige Zeit ins Land gehen. ESAP wird wohl frühestens Mitte 2027 starten. Von da an sollen dann schrittweise die Informationen von bis zu 16 Richtlinien und 19 Verordnungen, inklusive CSRD (ab 2028) und Solvency II (ab 2030), digital abrufbar werden. Mit der operativen Umsetzung ist die European Securities and Markets Authority (ESMA) betraut.
Der späte Start von ESAP verschenkt aus Sicht des GDV viel Potential. Insbesondere der Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen hätte Versicherern und anderen Unternehmen die Datenbeschaffung und Erfüllung der eigenen CSRD-Berichtspflichten erleichtert.
EU Green Bond Standard und Erweiterungen der Taxonomie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Der EU Green Bond Standard wurde am 30. November 2023 als Delegierte Verordnung 2023/2631 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt am 20. Dezember 2023 in Kraft und ist nach weiteren 12 Monaten (Dezember 2024) anwendbar. Die ESMA muss noch technische Durchführungsstandards für die notwendige Einbeziehung externer Prüfer bei der Anwendung des Standards erarbeiten. Diese technischen Durchführungsstandards werden dann von der EU-Kommission als Delegierte Verordnung erlassen.
Am 21. November 2023 wurden im Amtsblatt der EU zwei delegierte Rechtsakte zur Erweiterung und Anpassung der EU-Taxonomie veröffentlicht. Die delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 enthält Screening-Kriterien für weitere wirtschaftliche Tätigkeiten, die zu den beiden Umweltzielen Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen können. Die delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 enthält Screening-Kriterien für die vier weiteren Umweltziele der EU-Taxonomie (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität). Hier sind allerdings keine versicherungsspezifischen Screening-Kriterien vermerkt.
ESMA veröffentlicht drei Papiere zu Schüsselkonzepten
Die ESMA hat am 22. November 2023 drei Papiere zu Schlüsselkonzepten des Sustainable Finance Rahmenwerks veröffentlicht:
ESMA30-379-2281: Definitionen und Kriterien der "Do No Significant Harm"-Prüfung
ESMA30-379-2279: Konzepte für nachhaltige Investitionen und ökologisch nachhaltige Aktivitäten
ESMA30-1668416927-2548: Konzept der Schätzungen
Relevante Regelwerke in den Papieren sind die Taxonomie-, Offenlegungs- und Benchmarkverordnung. Die Papiere beschränken sich darauf, die Konzepte rein sachlich darzustellen und sollen laut der ESMA keine Guidance für die Anwendung geben.