Abkehr von der Halterhaftung wäre juristischer und verkehrspolitischer Irrweg
Geht es nach den Verbraucherschützern, dann sollte die Verantwortung für automatisierte Assistenzsysteme künftig bei den Fahrzeugherstellern und nicht mehr bei den Haltern liegen. Das hätte fatale Folgen.
Die Vorstellung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), beim Automatisierten Fahren das Prinzip der Halterhaftung zu verlassen, würde Unfallopfer massiv benachteiligen und führt auf einen juristischen und verkehrspolitischen Irrweg: Die Produkthaftung ist für die effiziente Entschädigung von Verkehrsopfern weder gemacht noch geeignet. Unfallopfer müssten in jedem Einzelfall den Herstellern einen Produktfehler gerichtsfest nachweisen.
Geht es nach den Verbraucherschützern, dann sollte die Verantwortung für das Funktionieren automatisierter Assistenzsysteme künftig bei den Fahrzeugherstellern und nicht bei den Haltern liegen. Das geht aus einem aktuellen Positionspapier des VZBV hervor.
Die heutige Rechtslage ist einfach, gut und stellt das Unfallopfer in den Mittelpunkt: Entschädigt werden Verkehrsopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Diese Versicherung schützt Verkehrsopfer umfassend – und zwar unabhängig davon, ob ein Unfall auf einen Fahrfehler, defekte Technik, einen nicht funktionierenden Autopiloten oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Darauf kann sich jeder verlassen, der in Deutschland in einen Autounfall verwickelt ist.
Würden diese bewährten und klaren Regeln der Halterhaftung nach einem Autounfall nicht mehr gelten, müssten Unfallopfer dem Hersteller erst einen Produktfehler nachweisen, bevor sie eine Entschädigung erhalten.
Regresse der Kfz-Versicherer gegenüber Auto-Herstellern müssen möglich sein
Darüber hinaus ist die Haftung eines Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Hat ein Autobauer unzureichend erprobte oder mangelhafte Systeme auf den Markt gebracht oder kann nachgewiesen werden, dass die Technik des Autos im Einzelfall versagt hat, müssen Regresse der Kfz-Versicherer gegenüber dem Hersteller selbstverständlich möglich sein. Es kann nicht Aufgabe eines Unfallopfers sein, diese Ansprüche gegen Hersteller selber durchzusetzen zu müssen.