Behandlungsfehler: Warum die Schicksalsschläge immer höhere Kosten verursachen
Die Heilwesen-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Behandlungsfehler von Ärzten, Hebammen oder Angehörigen anderer Heilberufe entstehen. Die Auszahlungen steigen seit Jahren – aus mehreren Gründen.
Behandlungsfehler führen oft zu schwerwiegenden körperlichen Schäden und ziehen immer höhere Kosten nach sich. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich der durchschnittliche Aufwand der Haftpflichtversicherer von Krankenhäusern, Ärzten und Hebammen für schwere Personenschäden von 2003 bis 2020 auf 2,6 Millionen Euro verdoppelt. Grund für die Steigerung ist der medizinische Fortschritt: „Dank neuer Behandlungsmethoden und intensiver Pflege haben die betroffenen Patienten eine immer größere Lebensqualität – und zum Glück auch eine höhere Lebenserwartung“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Diese Entwicklung macht sich insbesondere nach Fehlern bei der Geburtshilfe bemerkbar. Erleiden Neugeborene bei der Geburt schwere gesundheitliche Schäden durch Behandlungsfehler, liegen die Kosten inzwischen bei durchschnittlich 3,7 Millionen Euro. Neben den Pflege- und Therapiekosten sind in den vergangenen Jahren durch die höhere Lebenserwartung vor allem Ausgleichszahlungen für nicht erzielbare Einkommen gestiegen: Sie lagen 2003 noch bei rund 120.000 Euro, haben sich aber bis 2020 auf durchschnittlich rund 630.000 Euro mehr als verfünffacht.
„Fehler bei der Geburtshilfe sind selten, aber jeder dieser vermeidbaren Fälle ist ein schwerer Schicksalsschlag für das neugeborene Kind und die ganze Familie. Alle Beteiligten der Geburtshilfe – Gynäkologen, Hebammen, Kliniken mit Entbindungsstationen – sind daher aufgerufen, die Prävention und das Risikomanagement rund um die Geburt weiter zu stärken“, so Käfer-Rohrbach. Die Vorhaben der neuen Bundesregierung zum nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“, insbesondere die geplante 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt, sei dafür ein wichtiger Impuls.
Der GDV analysiert seit 2003 in regelmäßigen Abständen die Kostenentwicklung schwerer und schwerster Personenschäden. Der aktuellen Untersuchung liegen über 250 Fälle zugrunde, davon rund 120 Geburtsschäden.