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Klimafolgenanpassung

Elementarversicherung: Sind Schäden durch Grundwasser versichert?

Schäden am Haus, die durch Grundwasser entstehen, sind weder in der Wohngebäude- noch in der Elementarschadenversicherung versichert. Werden Kellerwände durch Grundwasser nass, liegt häufig ein Baumangel oder ein Defekt vor - also kein versicherter Schaden.

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© Unsplash / Erik Jan Leusink

Eine Elementarschadenversicherung schützt Immobilienbesitzer umfassend vor den Folgen von Wetterextremen. Damit sind beispielsweise auch Schäden am Haus abgedeckt, die durch Überschwemmungen infolge von Starkregen, Hochwasser und Rückstau entstanden sind. Das bedeutet konkret: Immer dann, wenn Wasser oberirdisch steht oder fließt, springt der Versicherer für etwaige Schäden ein.

Dabei ist es egal, ob ein Fluss über die Ufer getreten ist, Starkregen den Boden überflutet hat oder die Erde so gesättigt ist, dass Niederschläge oder tauender Schnee nicht mehr versickern. Schäden durch Grundwasser, welches infolgedessen an die Erdoberfläche gestiegen ist, sind ebenfalls versichert.

Aufsteigendes Grundwasser ist nicht versichert

Etwas anderes gilt, wenn an der Oberfläche des Grundstücks kein Wasser zu sehen, der Keller aber dennoch feucht ist. Dann ist aufsteigendes Grundwasser, das durch das Mauerwerk eingedrungen ist, als Ursache anzunehmen. Dieses Risiko deckt eine Elementarschadenversicherung nicht ab. Denn in diesen Fällen liegt ganz offensichtlich ein Planungs- oder Baumangel am Gebäude vor. Entweder, weil das Haus in einem Flutgebiet steht oder die Kellerabdichtung fehlt oder fehlerhaft ist.

Versicherer schützen sich mit diesem Ausschluss vor unabsehbaren Haftungsrisiken: Keller zählen wegen des permanenten Kontakts zum Erdreich zu den verwundbarsten Stellen eines Hauses. Der Schutz vor eindrückendem Grundwasser muss daher ständig überprüft und erneuert werden. Die Bitumenabdichtung wird nach 10 bis 15 Jahren porös, und selbst eine sogenannte Weiße Wanne aus wasserdichtem Beton bietet keinen absoluten Schutz. Bei beweglichem Grund können mit der Zeit Risse entstehen, über die Wasser in das Haus eindringt.

Für solche Ereignisse ist die Elementarschadenversicherung nicht gedacht: Sie schützt Gebäudeeigentümer vor wetterbedingter Unbill, nicht vor Baumängeln. Es würde auch niemand von einem Versicherer verlangen, einen Regenwasserschaden zu ersetzen, wenn das Dach voller Löcher ist. Das gleiche gilt für eine löchrige Kellerabdichtung.

Was leistet eine Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Zahlreiche Versicherer bieten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inzwischen bereits inklusive der erweiterte Naturgefahrenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen.

Die Wohngebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung übernimmt die Kosten für:

  • die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen).
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes.
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
  • Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.