Neuauflage der unverbindlichen Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung
Die meisten der jährlich weit über eine Million Leitungswasserschäden in Deutschland können schnell fachgerecht behoben werden.
Dafür bieten die Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung allen Beteiligten eine wertvolle Orientierungshilfe. Sie beschreiben den optimalen Ablauf der Schadenbehebung als kooperativen Prozess. Sie enthalten verständliche Hinweise und Erläuterungen, was im Normalfall eines Leitungswasserschadens von wem beachtet und getan werden sollte. Auf komplexe Schäden und Spezialfälle gehen die Richtlinien bewusst nicht ein. Für die Neuauflage wurden sie grundlegend überarbeitet und aktualisiert – insbesondere unter Berücksichtigung nachhaltiger Schadenbehebung.
Die Richtlinien werden ergänzt durch die „Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden (VdS 3151)“, das „Merkblatt Fäkalwasserschäden (VdS 3154)“ und die – noch unveröffentlichte – „Handlungsanleitung Asbest (VdS 3155)“.
Weitere Informationen und Einzelheiten zum Konsultationsverfahren VdS 3150 finden Sie auf der Internetseite https://vds.de/de/richtlinien/entwuerfe-gdv.