Versicherungsbetrug: Jede zehnte Schadenmeldung ist verdächtig
Versicherer bekommen es mitunter mit dubiosen Fällen zu tun. Mal ist ein Schaden fingiert, mal überhaupt keiner entstanden. Denn Versicherungsbetrug kommt in vielen Varianten vor.
Rund zehn Prozent der Schäden, die Versicherungen gemeldet wurden, sind verdächtig und prüfwürdig. Das zeigt eine Sonderauswertung von über 600.000 Schadenmeldungen aus drei Jahren vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Untersucht wurden knapp 200.000 Einbrüche bis zu einer Schadenhöhe von 50.000 Euro, die den Hausratversicherern gemeldet wurden.
Hinzu kommen über 400.000 Schäden an Kraftfahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden, wenn beispielsweise ein Hund oder jemand mit einem Fahrrad ein fremdes Kraftfahrzeug beschädigt hat. Insgesamt schätzen die Versicherer den jährlichen Schaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung auf rund 5 Milliarden Euro.
Die Auswertung zeigt, dass es etwa bei jedem zehnten Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten gibt. Ist ein Fall dubios, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass es sich um Versicherungsbetrug handelt, sondern, dass der Schaden Merkmale aufweist, die statistisch gesehen eher selten sind.
Maßnahmen gegen Versicherungsbetrug
Versicherer ergreifen Maßnahmen zur Betrugsabwehr. Mit Hilfe spezieller Softwaretools können verdächtige Muster in den Schadenmeldungen erkannt werden. Auch an KI-Lösungen arbeitet die Branche. Wodurch eine noch bessere Unterstützung der Betrugsabwehr ermöglicht wird.
Unabhängig erster KI-Ansätze erkennen die Mitarbeiter der Betrugsabwehr Auffälligkeiten, die von einer Software bislang noch nicht erkannt werden. Allein durch eine Plausibilitätsprüfung kann häufig schon festgestellt werden, ob sich der Schaden tatsächlich so ereignet hat, wie er geschildert wurde. Wenn es Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände gibt, wird dies der geschulte Mitarbeiter erkennen.
Sollte tatsächlich eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden, können die Folgen für den Kunden erheblich sein: Der Versicherer muss nicht für den Schaden aufkommen, kann den Vertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen.
Häufigste Betrugsformen
- Fingiertere Schadenfälle
Bei einem fingierten Ereignis ist ein realer Schaden eingetreten, der nicht versichert ist. Der Schadenhergang wird so gemeldet bzw. konstruiert, dass ein versichertes Schadenereignis angenommen werden kann.
- Fiktive Schadenfälle
Das fiktive Schadenereignis wird von Fachleuten auch als „Papierschaden“ bezeichnet. Die angegebenen Schäden hat es in Wirklichkeit nie gegeben
- Provozierte Schadenfälle
Bei dem provozierten Ereignis wird der Schadenfall von dem oder den Geschädigten vorsätzlich herbeigeführt. Der Versicherungsnehmer hat über das Vorhaben keine Kenntnis und ist in diesem Fall das Opfer.
- Ausgenutzte Schadenfälle
Hierbei nutzen und missbrauchen die Täter ein reales Schadenereignis, um den tatsächlich entstandenen Schaden vorsätzlich zu erhöhen durch:
- Verlagerte Schadenfälle
Bei einem realen Schadenereignis werden andere Personen oder ein anderer Schadentag angegeben, um für dieses Schadenereignis Versicherungsschutz zu erhalten.
- Betrügerische Vertragsgestaltung
Bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer hinsichtlich bestimmter, für den Abschluss des Vertrages oder die Höhe der Prämie ausschlaggebender Tatsachen.