Wie Landwirte beim Ausbruch von Tierseuchen versichert sind
Die Maul- und Klauenseuche ist in Deutschland ausgebrochen. Öffentliche und private Versicherungen decken die direkten Schäden der Landwirte ab. Das weitaus größte wirtschaftliche Risiko müssen die Bauern jedoch selbst tragen.
Die Bauern in Deutschland sind wieder mal in großer Sorge. Bei einer freilebenden Wasserbüffel-Herde in Brandenburg ist der Erreger der Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen worden. Das für Menschen harmlose Virus ist nicht nur für Rinder gefährlich, auch andere Klauentiere wie Schafe, Ziegen oder Schweine können sich leicht anstecken. Bei den meisten erwachsenen Tieren verläuft die Krankheit zwar nicht tödlich, sie führt aber zu einem lang andauernden Leistungsabfall.
Tierseuchen brechen immer wieder aus
Auch wenn die MKS in Deutschland erstmals seit 35 Jahren wieder ausgebrochen ist, selten sind Tierseuchen hierzulande keineswegs. Zu den Krankheiten, die inzwischen regelmäßig auftreten, gehört beispielsweise die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt. Auch aktuell gibt es regionale Infektionsherde, etwa in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen.
Schweinebauern wiederum sind mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) konfrontiert. Das hoch ansteckende Virus war 2020 erstmals bei einem verendeten Wildschein in Brandenburg nachgewiesen worden. Trotz Schutzmaßnahmen wie Wildzäunen und einer verstärkten Bejagung ist es bis heute nicht gelungen, die Tierseuche in Deutschland einzudämmen. Inzwischen wurde die ASP in sechs Bundesländern nachgewiesen.
Die direkten Schäden eines Seuchenausbruchs können die Bauern versichern. Wird ein Virus beispielsweise in einem Mastbetrieb nachgewiesen, werden alle Tiere auf Anweisung der Veterinärbehörde gekeult. Für den Verlust erhalten die Landwirte eine Entschädigung von der öffentlich-rechtlichen Tierseuchenkasse (TSK), die sich aus den Pflichtbeiträgen aller Tierhalter finanziert. Die TSK erstattet allerdings nur den gemeinen Tierwert und die Tötungskosten. Einkommensausfälle übernimmt sie nicht.
Ertragsschadenversicherung übernimmt Einnahmeausfälle
Diese Lücke schließt die private landwirtschaftliche Ertragsschadenversicherung: Mit ihr können Landwirte Einnahmeausfälle versichern, die durch eine Tierseuche entstehen. Dazu zählt beispielsweise der ausbleibende Mehrerlös, weil gekeulte Tiere nicht weiterverarbeitet werden konnten. Oder Einbußen bei der biologischen Leistung, weil ein Hof wegen dezimierter Bestände dauerhaft weniger Milch oder Ferkel produziert. Die Police kann auch die Kosten für die Reinigung und Desinfektion der Ställe übernehmen, was die Tierseuchenkasse nur auf freiwilliger Basis tut.
Die Ertragsschadenversicherung hilft auch dann, wenn der Mastbetrieb zwar nicht direkt betroffen ist, aber in der Nähe eines Seuchengehöfts liegt oder in einem Gebiet, in dem der Erreger bei Wildtieren nachgewiesen wurde. In solchen Fällen richten die Behörden meist großräumige Sperr- oder Beobachtungbezirke ein, die für die darin liegenden Höfe ebenfalls erhebliche Einschränkungen bedeuten. Das können Transportverbote sein, zusätzliche Kennzeichnungspflichten, aber auch präventive Keulungen. Die daraus resultierenden Einbußen übernimmt die Ertragsschadenversicherung. Sie erstattet unter Umständen auch zusätzliche Tierarzt- oder Futtermittelkosten, wenn das Vieh länger als geplant auf dem Hof bleiben muss.
Versicherungsbedingungen sind variabel
Wie die Leistungen genau aussehen, hängt vom Einzelfall ab. Die Verträge sind ganz unterschiedlich ausgestaltet. Mal zahlt der Versicherer eine Pauschale, mal richtet sich die Entschädigung nach den Umsatzeinbußen. Unterschiede gibt es auch beim versicherten Risiko. Es kann sich allgemein auf Seuchen beziehen oder konkret auf ein Virus, wie eben die Afrikanische Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche. Je stärker das Risiko eingegrenzt ist, desto größer ist die Gefahr, im Schadenfall nicht geschützt zu sein. Auf der anderen Seite seien umfassendere Versicherungslösungen naturgemäß teurer. Meist müssen die Landwirte eine Wartezeit einhalten, ehe der Versicherungsschutz greift.
Marktpreisschwankungen müssen Viehhalter allein tragen
Wie auch immer die Details aussehen: Umsatzeinbußen infolge von Preisverfall oder Exportverboten decken die Policen grundsätzlich nicht ab. Sie machen aber den weitaus größten Teil des wirtschaftlichen Schadens aus, den die Viehhalter erleiden. Um ein Einschleppen von Krankheiten zu verhindern, verhängen viele Staaten Einfuhrverbote für Fleisch aus dem vom Seuchenausbruch betroffenen Land.
So war es nach dem Ausbruch der Schweinepest, und so ist es auch jetzt im Fall der Maul- und Klauenseuche. So hat Großbritannien den Import von besonders gefährdeten Tierarten aus Deutschland verboten. Auch Mexiko und Südkorea haben bereits ein vorläufiges Importverbot für deutsches Schweinefleisch verhängt. Solche Exportbeschränkungen führen regelmäßig zu einem drastischen Preisverfall und betreffen auch all jene Mast-Betriebe in Deutschland, die nicht in einem Seuchengebiet liegen.