Wie sich Banken absichern
Kreditinstitute sind immer wieder das Ziel von Kriminellen. Sie benötigen daher einen besonderen Versicherungsschutz, der auch Verluste von Geld und Wertgegenständen mit einschließt. Die entsprechenden Lösungen gibt es.
Banken sind wie andere Unternehmen auch verschiedenen Risiken ausgesetzt. Sei es ein Feuer, das die Zentrale zerstört oder ein Hochwasser, das eine Filiale überflutet. Und wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen decken Banken solche Gefahren über Versicherungen ab.
Sie haben jedoch einen besonderen Absicherungsbedarf. Schließlich handeln sie mit Geld und verwahren in ihren Tresoren Edelmetalle, Münzen oder wertvollen Schmuck. Was also, wenn das Feuer nicht nur das Gebäude zerstört, sondern mehrere Millionen Euro Bargeld gleich mit? Geld und Gold locken auch Kriminelle an, so dass Banken stets ein potenzielles Ziel für Angriffe und Betrügereien aller Art sind. Deshalb spielt die Absicherung des verwahrten Geldes oder der Wertgegenstände eine wesentliche Rolle.
In welchem Umfang, das entscheidet jedes Kreditinstitut im Rahmen seines Risikomanagements selbst. Eine Versicherungspflicht gibt es jedenfalls nicht, auch wenn sich praktisch jedes Verlustrisiko absichern lässt – mit Ausnahme natürlich der geschäftlichen Risiken. Einbußen aufgrund von Fehlspekulationen muss eine Bank selbst tragen.
Welche Geldverluste lassen sich absichern?
Versicherungen decken verschiedene Geld- oder Vermögensverluste ab, wobei die Entschädigungssummen oft gedeckelt sind. Neben den klassischen Schadenrisiken wie Feuer oder Naturgefahren kommen vor allem kriminelle Handlungen als Ursache infrage. Da ist zunächst der Banküberfall beziehungsweise der Einbruch – ein „Gewerbe“, das so alt ist wie die Banken selbst. So spektakulär die Taten mitunter auch sind, so sind sie aufgrund verbesserter Sicherheitstechnik doch selten geworden. So gab es 2023 deutschlandweit noch 32 Fälle – gut 90 Prozent weniger als 2011.
Kriminelle weichen stattdessen auf andere Ziele aus. Gestiegen sind in den vergangenen Jahren vor allem die Attacken auf Geldautomaten. Die Täter hebeln die Geräte auf oder reißen sie mithilfe starker Zugmaschinen aus der Verankerung. Immer häufiger sprengen sie die Geräte jedoch heraus.
Bei vielen versicherten Schäden ist gar keine Gewalt im Spiel, sie resultieren aus ausgefeilten Betrügereien. Lange waren es beispielsweise manipulierte Geldautomaten – das sogenannte Skimming –, die den deutschen Banken jährlich Verluste in zweistelliger Millionenhöhe bescherten. Die Täter griffen die Kartendaten mithilfe von Tastatur-Attrappen ab und plünderten anschließend die Konten. Auch das sogenannte Cash-Trapping verursachte eine Zeit lang viele Schäden: Kriminelle präparieren dabei den Ausgabeschacht so, dass das abgehobene Geld darin hängen bleibt. Während der Kunde von einer Fehlfunktion ausgeht, räumen die Täter den Schacht anschließend leer. Beide Maschen spielen heutzutage jedoch kaum noch eine Rolle.
Zugenommen hat dagegen der Betrug im Online-Banking oder „Manipulationen an Kontoverfügungen“, wie es im Fachjargon heißt. Beim sogenannten Phishing erschleichen sich die Täter die Zugangsdaten der Kontoinhaber über gefälschte Bankschreiben, gefakte Online-Shops oder Computerviren und haben so Zugang zum Online-Banking der Kunden. Um die Zwei-Faktor-Authentifizierung auszuhebeln, geben sich die Täter dann meist am Telefon als Bankmitarbeiter aus und bringen den Kunden dazu, ihnen die Freischaltcodes für das jeweilige Tan-Verfahren zu geben. Den Schaden trägt nicht immer die Bank, vor allem dann nicht, wenn Kunden grob fahrlässig Zugangs- und Freigabedaten preisgegeben haben. Steht die Bank in der Haftung, so können die Schäden unter Umständen auch von einer Versicherung abgedeckt sein.
Mitunter kommen die Täter auch gar nicht von außen, sondern von innen. Immer wieder gibt es Bankmitarbeiter, die Geld abzweigen oder unterschlagen. Wie heißt es so schön: Gelegenheit macht Diebe.
Mittlerweile hat es die Finanzbranche noch mit einer ganz anderen Tätergruppe zu tun: Professionelle Hackergruppen, die mit Cyber-Angriffen auf Schwachstellen in den IT-Systemen der Kreditinstitute zielen, um große Summen zu erbeuten. Ein Risiko, das auch die Banken-Aufseher immer stärker umtreibt und die mehr Abwehrmaßnahmen einfordern.
Welche Versicherungslösungen gibt es?
Der Markt ist sehr heterogen, es gibt verschiedene Absicherungslösungen – auch abhängig vom Bankentyp: ob Sparkasse, Privat- oder Genossenschaftsbank. Manche Versicherer packen mehrere banktypische Risiken in ein Versicherungsprodukt. Die Police deckt dann sämtliche Sach- und Vermögensschäden ab – egal ob ein Feuer oder Hochwasser die Ursache ist oder ob es die kriminelle Handlungen eines Angestellten oder Hackers sind.
Daneben können Banken ihre Risiken über verschiedene Policen auch einzeln abdecken. Diese ähneln dem Namen und dem Deckungsumfang nach den Produkten, die in anderen Wirtschaftszweigen verbreitet sind. Sie sind nur speziell auf die Bedürfnisse der Kreditwirtschaft zugeschnitten. Das sind beispielsweise:
- Gebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude durch Unwetter, Leitungswasser und Feuer ab – bei Banken auch solche durch Einbruch oder Sprengungen von Automaten.
- Inhaltsversicherung: Sie schützt Inventar und Lagergüter und ist gewissermaßen eine Hausratversicherung für Unternehmen. Bei Banken sind im Besonderen das eigene Bargeld und die Wertgegenstände der Kunden mitversichert.
- Vertrauensschadenversicherung: Sie übernimmt Vermögensschäden aufgrund krimineller Taten von Mitarbeitern oder Dritten. Die Deckung kann sich auch auf Schäden durch Phishing-Fälle erstrecken.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Sie gewährt Unternehmen Deckung für Vermögensschäden Dritter, für die das Unternehmen haftet. Im Bankgewerbe kann das beispielsweise Ansprüche aufgrund von Falschberatung mit einschließen.
- Valorenversicherung: Eine spezielle Form der Transportversicherung, die für das besondere Transportrisiko bei Geld, geldwerten Papieren und Schmuck konzipiert ist. Als Allgefahrenversicherung deckt sie auch das Risiko von Raubüberfällen ab.
- Cyberversicherung: Sie übernimmt Schäden durch Hackerangriffe, beispielsweise für Forensikkosten, Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechungen. Im Zusammenhang mit dem Kreditgewerbe kann eine Cyberversicherung auch Schäden durch ungerechtfertigte Abbuchungen einschließen.
Darüber hinaus sind auch indirekte Schäden aus Banküberfällen versicherbar: So gibt es beispielsweise Betriebsunterbrechungsversicherungen, die einspringen wenn eine Filiale nach einem Bankraub oder der Sprengung eines Automaten vorübergehend nicht mehr nutzbar ist und das Institut ein Ausweichquartier einrichten muss.
Worauf bezieht sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf eine Bank mit den zu ihr gehörenden Filialen und sonstigen Standorten. Er schließt in der Regel auch Tochterunternehmen oder Joint-Ventures mit ein, da inzwischen auch im Bankgewerbe viele Dienstleistungen ausgelagert wurden oder mehrere Geldhäuser wichtige Services miteinander teilen. Bei sehr großen Banken übernimmt in der Regel ein Konsortium aus mehreren Versicherern die Absicherung.
Nicht abgedeckt sind hingegen finanzielle Schäden externer Dienstleister. Ein klassisches Beispiel ist der Geldtransport: Beauftragt die Bank dafür ein unabhängiges Unternehmen, muss sich dieses mit einer Geld- und Werttransportversicherung selbst gegen Überfälle absichern. Organisiert die Bank die Geldversorgung ihrer Filialen dagegen selbst, so wären Überfälle auf die Fahrzeuge über die eigene Versicherung abgedeckt.
Welche Rolle spielt Prävention?
Da die Täter immer neue Methoden erdenken, tauschen sich Versicherer regelmäßig mit Banken und der Polizei über bessere Schutzvorkehrungen aus – so auch jetzt zum wachsenden Phänomen von Automatensprengungen.
Eine Möglichkeit, um Banden das Handwerk zu legen, könnte zum Beispiel der Einbau von zertifizierten Einfärbesystemen sein, die das Geld nach einer Sprengung unbrauchbar machen. Zudem könnten Geldautomaten in einer separaten Rotunde aus Stahlbeton aufgestellt werden, um bei Sprengungen schwere Schäden am Gebäude zu vermeiden und – falls es sich um Wohnhäuser handelt – auch von Personenschäden. Banken können ihre Automaten auch mit weniger Geld, dafür aber in kürzeren Intervallen befüllen, um bei Sprengungen den Schaden zu minimieren.
Mit der Vereinbarung von Haftungs- beziehungsweise Zeichnungsgrenzen, von Selbstbehalten oder teilweise auch von Schadenfreiheitsrabatten haben die Versicherer mehrere Möglichkeiten, um Anreize für mehr Prävention zu setzen.