Entwurf für europäische Mindeststeuer-Richtlinie mit Änderungsbedarf
Die EU- Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für multionationale Unternehmensgruppen vorgelegt. Die Richtlinie soll bereits 2023 greifen - was nach Ansicht des GDV zu ehrgeizig ist.
Der angestrebte sehr enge Zeitrahmen für die Einführung bedeutet für die Unternehmen eine große Herausforderung bei der Umsetzung. Der GDV plädiert daher dafür, die neuen Regelungen frühestens ab 2024 anzuwenden. Für ein Verschiebung spricht auch, dass die Entwicklungen auf internationaler Ebene bei der OECD noch im Fluss sind. Daher ist es zudem wünschenswert, dass das einmal beschlossene Richtlinienrecht änderbar bleibt.
Die Bußgeldregelungen sieht der Verband als unangemessen an. Er fordert eine verhältnismäßige Ausgestaltung. Außerdem sollten sie bei der Einführung für eine Übergangszeit völlig ausgesetzt werden. Ferner weist der Verband auf technische Unzulänglichkeiten im Richtlinienentwurf hin. Die vorgesehenen Regelungen könnten zu Dissonanzen mit dem deutschen Investmentsteuerrecht führen und eine unsystematische Mehrfachbesteuerung von Investmenterträgen zur Folge haben. Auch die vorgeschlagene Deckelung für die Berücksichtigung latenter Steuern würde zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen.
Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der EU im Dezember 2021 vorgelegt. Mit der Richtlinie sollen die Beschlüsse der im sog. Inclusive Framework on BEPS bei der OECD/G20 mitwirkenden Staaten ungesetzt werden.