Steuerliche Corona-Hilfsmaßnahmen weiter verbessern
Der GDV spricht sich gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft für weitere steuerliche Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie aus.
Die Verbände haben ihre Stellungnahme zum vierten Corona-Steuerhilfegesetz anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2022 abgegeben.
Grundsätzlich begrüßen die Spitzenverbände die geplanten Maßnahmen. Über das Maßnahmepaket hinaus sollten jedoch folgende Vorschläge geprüft werden:
- Verlängerung der degressiven Abschreibung über das Jahr 2022 hinaus.
- Anhebung der Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter über die gegenwärtig geltenden 800 Euro hinaus.
- Beim Verlustrücktrag solle das Volumen über die geplanten 10 Mio. Euro hinaus weiter deutlich erhöht werden. Der Rücktragungszeitraum solle hier nicht nur dauerhaft auf zwei Jahre, sondern darüber hinaus ausgeweitet werden: In der jetzigen Krisensituation sollten es vorzugsweise fünf Jahre sein, dauerhaft – je nach Ausgang einer Prüfung – ggf. drei Jahre.
- Die in der Pandemie für 2020 und 2021 geschaffenen Regelungen zum unterjährigen Verlustrücktrag sollten auch auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.
- Die Steuererklärungsfristen sollten dem Bundesrats-Vorschlag folgend für nicht beratene Steuerpflichtige um einen (weiteren) Monat und für beratene Steuerpflichtige um (weitere) zwei Monate verlängert werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von einem Jahr und mehr wird begrüßt. Ob die Abzinsung dann auch für unverzinsliche Rückstellungen abgeschafft werden müsse, solle geprüft werden.