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Die 7 größten Irrtümer über den Versicherungsschutz gegen Naturgefahren

Viele Menschen unterschätzen Naturgefahren, die bedingt durch den Klimawandel vermehrt auftreten werden. Immer wieder führen dabei dieselben Irrtümer zum Gefühl trügerischer Sicherheit – und fehlendem Versicherungsschutz.

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© picuter alliance / dpa / Sven Hoppe

1. Irrtum: Für mein Haus ist kein Versicherungsschutz möglich.

Eine weit verbreitete Meinung, die so gut wie immer falsch ist: Manche Häuser ließen sich nicht oder nur sehr schwer gegen Überschwemmung durch Regen versichern. Fast drei Viertel der Deutschen vertreten laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014 diese Ansicht. Fakt ist: Es gibt kaum Häuser, bei denen Versicherungsschutz unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. 99 Prozent der Gebäude in Deutschland können gegen Naturgefahren versichert werden. Selbst Häuser, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch eine verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder auch bauliche Präventionsmaßnahmen versichert werden. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aus 2015 bestätigt, dass das Angebot an Versicherungsschutz für sogenannte Elementarschäden umfangreich ist – auch für Häuser mit Vorschäden. Jedes der Beispielhäuser in der Umfrage ist versicherbar. Für alle boten mindestens 20 Unternehmen Versicherungsschutz, also mehr als zwei Drittel der angefragten Unternehmen.

Tipp: Steht Ihre Immobilie in einer risikoreichen Gegend, suchen Sie den direkten Kontakt zu Spezialisten Ihres Wohngebäudeversicherers. Gemeinsam finden Eigenheimbesitzer und Versicherer in der Regel eine individuelle Lösung. So manche Ortsbesichtigung hat hier Erfolg gebracht. Erhalten Sie bei Ihrem Versicherer kein Angebot für Elementarversicherungsschutz oder sagt Ihnen das Angebot nicht zu, holen Sie sich bei anderen Versicherungsgesellschaften Alternativangebote. Es gibt rund 160 Sachversicherer.

2. Irrtum: Nach Wetter-Kapriolen wird es schwierig, eine Versicherungspolice zu erhalten.

Die Statistik der Versicherer zeigt, dass gerade nach großen Schadenereignissen mehr Menschen ihr Haus versichern. Beispiel Sachsen: In dem vom Hochwasser im Juni 2013 am stärksten betroffenen Bundesland, waren damals 42 Prozent der Häuser versichert. Nur zwei Jahre danach waren es bereits 46 Prozent. Auch bundesweit ist dieser Trend zu beobachten: Noch 2002 waren lediglich 19 Prozent der Haushalte gegen Hochwasser und Starkregen versichert, im vergangenen Jahr dagegen schon knapp 40 Prozent. Auch in der höchsten Risikozone ist in Deutschland jedes vierte Haus gegen Hochwasser versichert – in allen Risikozonen ist mehr möglich, wenn das Bewusstsein der Menschen für Naturgefahren wie Starkregen ausgeprägter wäre.

3. Irrtum: Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser.

Viele Menschen gehen etwa davon aus, dass nur Hausbesitzer mit direktem Blick auf Elbe, Donau oder Rhein von einer Überschwemmung betroffen sein können. Auch Wetter-Phänomene wie Tornados, massiver Regen oder Hochwasser nehmen in Deutschland zu. Fakt ist: Bei der Flut 2013 entstanden 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse – also eben genau nicht an den Häusern mit Flusspanorama. Laut der Forsa-Umfrage von 2014 können sich 90 Prozent der Deutschen nicht vorstellen, selbst Opfer eines Hochwassers zu werden.

4. Irrtum: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist teuer.

Das hängt natürlich von der persönlichen Einschätzung des Kunden, seinen Präferenzen und seiner Risikosituation ab. Fakt ist: Häufig kostet einen Elementarschadenversicherung deutlich weniger als eine durchschnittliche Vollkasko-Versicherung für das Auto. Dabei stellt der Verlust des Eigenheims für viele Bürger das existenzbedrohende Risiko schlechthin dar. Und wenn die Prämie in besonders risikoreichen Zonen doch einmal höher liegt als die einer Vollkasko-Police? Es geht hier nicht um ein paar Beulen im Auto, sondern um die Existenz der Eigenheimbesitzer – um mehrere hunderttausend Euro, teilweise sogar um Millionen.

5. Irrtum: Elementarschadenversicherung gibt es nur mit hoher Selbstbeteiligung.

Selbstbeteiligungen sind wie bei vielen Arten von Versicherungen auch bei der Elementarschadenversicherung möglich und manchmal sogar zwingend. Doch was ist hoch? Auch hier gilt es, die Höhe möglicher Selbstbeteiligungen in der richtigen Relation betrachten. Wenn Prämien bezahlbar bleiben sollen und es darum geht, die eigene Existenz abzusichern, kann es geradezu geboten sein, den Selbstbehalt einer Elementarschadenpolice auch an diesen Prämissen auszurichten. Die Elementarschadenversicherung leistet bis zum Ersatz eines gesamten Hauses. Würde das Prinzip Vollkasko stets und für jeglichen Fall mit minimalen Selbstbehalten gelten, würde das die Prämie unbezahlbar machen. Das wäre nicht im Interesse der Kunden.

6. Irrtum: Ich bin gegen Naturgefahren versichert, weil ich schon eine Wohngebäudeversicherung habe.

Eine Wohngebäudeversicherung deckt viele Gefahren ab, darunter fallen etwa Brände, Blitzeinschläge, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Nicht alle Wohngebäudeversicherungen decken aber Schäden durch Starkregen oder Hochwasser. Dafür leistet die Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn darin auch die Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. In Deutschland sind etwa 40 Prozent aller Wohngebäude gegen weitere Elementargefahren wie Hochwasser versichert – eine relativ niedrige Quote. Zum Vergleich: Über die Wohngebäudeversicherung haben rund 90 Prozent aller Gebäude finanziellen Schutz vor Sturm- und Hagelschäden. Wer heute eine Wohngebäudeversicherung abschließt, bekommt in der Regel gleich einen Elementarschutz automatisch mit angeboten. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, diesen abzuwählen („Opt-Out”).

Tipp: Bei bestehenden Verträgen sollten Hausbesitzer ihre individuellen Verträge auf den Elementarschutz hin prüfen und sich im Zweifelsfall an ihren Versicherer wenden.

7. Irrtum: Wozu versichern? Im Ernstfall wird mir der Staat helfen.

In Sachen Unwetter- und Hochwasserrisiken verlassen sich die Deutschen gerne auf Vater Staat. Die Vergangenheit gibt ihnen mit dieser Einschätzung auch scheinbar recht: Bei den letzten beiden großen Hochwassern in den Jahren 2002 und 2013, hat der Staat tatsächlich zahlreiche Schäden beglichen. Von der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen, ist jedoch problematisch – aus zwei Gründen. Erstens: Zahlreiche Landesregierungen knüpfen staatliche Zuschüsse daran, ob sich die Betroffenen um Versicherungsschutz bemüht haben. Sie müssen nachweisen, dass sie tatsächlich keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten. Zweitens: Frühere staatliche Hilfen waren freiwillig. Sie begründen keinen rechtlichen Anspruch auf Hilfen in der Zukunft. Nur die Elementarschadenversicherung ist im Ernstfall verpflichtet, gegenüber dem versicherten Bürger bei einem Hochwasser zu leisten – der Staat hingegen nicht.