Fahrraddiebstahl nimmt wieder zu - Versicherungsleistung erreicht Höchststand
Die Leistungen der Versicherer für gestohlene Fahrräder hat 2022 mit 140 Millionen Euro einen historischen Höchststand erreicht. Dennoch wurden weniger Fahrräder gestohlen als noch vor der Corona-Pandemie 2019.
Im vergangenen Jahr haben die Versicherer so viel für gestohlene Fahrräder an ihre Kunden ausgezahlt wie noch nie. „Insgesamt haben wir 2022 rund 140 Millionen Euro für Fahrraddiebstähle geleistet, so viel wie nie zuvor. Im Jahr davor waren es noch 110 Millionen Euro“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auch der Schadendurchschnitt erreichte mit 970 Euro einen neuen Höchststand, wie die aktuelle GDV-Statistik zeigt. „Der Trend, vor allem teure Fahrräder zu stehlen, hat sich auch 2022 ungebrochen fortgesetzt“, sagt Asmussen. „Diebe haben es gezielt auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen.“ Fahrräder, selbst wenn sie im Keller stehen, sollten daher nicht nur abgeschlossen, sondern am besten auch fest angeschlossen werden, rät Asmussen.
Immer noch weniger Fahrraddiebstähle als vor Corona
Auch die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder ist 2022 gestiegen. „Insgesamt wurden 140.000 versicherte Fahrräder gestohlen, rund 15.000 mehr als im Jahr zuvor“, so Asmussen. „Dennoch wurden weniger gestohlen als noch vor der Corona-Pandemie – im Jahr 2019 waren es 150.000.“
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik nahm die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2022 um knapp 14 Prozent auf rund 266.000 zu. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Da Diebstähle häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.
Fahrrad und Hausratversicherung
Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice. Wichtiger Hinweis: Das Fahrrad muss stets durch ein Bügel- oder Kettenschloss („verkehrsübliches Schloss“) gesichert sein. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.
Erstattet wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.