Freiwillige Selbstverpflichtung bringt mehr Transparenz und Flexibilität
Die Restkreditversicherung (RKV) ist für viele Kreditnehmer ein sinnvoller Schutz vor unverschuldeten finanziellen Engpässen. Maßgebliche Restkreditversicherer haben sich nun selbst verpflichtet, das Produkt für Verbraucher flexibler und transparenter zu machen.
Die freiwillige Selbstverpflichtung geht in wesentlichen Punkten über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus: Unter anderem räumen Unternehmen, die die freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet haben, ihren Kunden grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 30 Tagen ein.
Kein Stornoabschlag bei Kreditverlängerung
Zudem werden Abschluss- und Verwaltungskosten der bestehenden RKV ohne Stornoabschlag anteilig auf die neue RKV angerechnet, wenn Kunden einen Kreditvertrag stornieren und direkt durch einen Neuvertrag ersetzen. In Höhe des zuvor bestehenden Versicherungsschutzes gibt es dann keine erneute Wartezeit für die versicherten Risiken
Die Regelungen der freiwilligen Selbstverpflichtung gelten unabhängig davon, ob der Kunde selbst der Versicherungsnehmer ist oder die kreditgebende Bank. Der Beitritt zur Selbstverpflichtung steht allen in- und ausländischen Versicherern kostenlos offen, die Restkreditversicherungen für Verbraucher in Deutschland anbieten.
Weitere Informationen zur freiwilligen Selbstverpflichtung und zur RKV gibt es unter der Adresse www.dierestkreditversicherer.de.