Damit der Kredit nicht zur Schuldenfalle wird
Mit einer Restkreditversicherung (RKV) können sich Verbraucher dagegen absichern, einen Kredit oder ein Darlehen aufgrund einer Notlage nicht mehr zurückzahlen zu können. Auch Einkommensersatzleistungen z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit lassen sich vereinbaren. Tritt der Versicherungsfall ein, springt die RKV ein - und kann so vor Überschuldung schützen.
Die Restkreditversicherung deckt – je nach Vertragsgestaltung - ein breites Risikospektrum ab. Beispielsweise kann die RKV vor Zahlungsschwierigkeiten schützen, wenn Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig werden. Tatsächlich zählen Arbeitslosigkeit und Erkrankungen bzw. Unfälle zu den wesentlichen Ursachen für Überschuldung in Deutschland, wie aus dem Überschuldungsreport des Instituts für Finanzdienstleistungen alljährlich hervor geht. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist demnach regelmäßig in etwa jedem vierten betroffenen Haushalt der Auslöser der Überschuldung.
Tilgung auch nach Jobverlust
Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die RKV für einen vorher festgelegten Zeitraum die laufende Kreditrate. Voraussetzung ist, dass der Kreditnehmer seinen Arbeitsplatz durch eine betriebsbedingte Kündigung verloren hat – also seine Stelle nicht selbst gekündigt hat oder wegen Fehlverhaltens entlassen wurde. Üblicherweise ist das Risiko des Jobverlusts erst nach einer Wartezeit nach Abschluss der RKV abgedeckt.
Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, übernimmt die Versicherung die laufende monatliche Kreditrate in der versicherten Höhe, und zwar in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Meistens zahlt die Versicherung die vereinbarte Leistung erst nach Ablauf einer so genannten Karenzzeit.
Abgesichert im Todesfall
Nicht nur bei hohen Kreditsummen ist eine Versicherung für den Todesfall des bzw. der Kreditnehmer sinnvoll, um die Hinterbliebenen abzusichern. Stirbt der Kreditnehmer, zahlt die Versicherung die noch ausstehende Kreditsumme an die Bank. In der Regel ist das Todesfallrisiko erst nach einer Wartezeit nach Abschluss der Versicherung gedeckt.