Höhere Leistungen durch neuen Höchstrechnungszins
Der neue Höchstrechnungszins führt zu höheren Garantieleistungen und besseren Rentenfaktoren. Versicherte profitieren bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherungen. Das zeigt eine umfangreiche Analyse des GDV.
Der neue Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent (geltend seit 01. Januar 2025) führt zu höheren Garantieleistungen und besseren Rentenfaktoren. Dies zeigt eine umfangreiche Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung hat der Verband zudem bis zu rund 12 Prozent höhere Rentenfaktoren festgestellt.
Insgesamt 232 Tarife von Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und sofort beginnenden Rentenversicherungen hat der GDV anhand von 11 Modellfällen analysiert. Es konnten beim überwiegenden Teil aller untersuchten Versicherungen steigende Leistungen errechnet werden. „Der neue Höchstrechnungszins kommt an – Versicherte profitieren direkt von höheren Garantieleistungen”, so Schumann. Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherungen wurden separat unter Berücksichtigung unterschiedlicher Modellfälle analysiert.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Mittel rund 5 Prozent höhere BU-Renten
Die Analyse des GDV zeigt: „Die garantierten Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen je nach Modellfall um bis zu 9 Prozent – eine deutliche Verbesserung für Versicherte“, erklärt Schumann. Über alle Modellfälle hinweg ergibt das im Mittel um rund 5 Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrenten, die Versicherte bei gleichem Prämienaufwand erhalten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Versicherte ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Lebensversicherer müssen Berufsunfähigkeitsrenten so kalkulieren, dass sie über viele Jahre hinweg sicher gezahlt werden können. Bei den Kapitalrücklagen dürfen die Versicherer den Höchstrechnungszins nicht überschreiten. Folglich führt eine Zinserhöhung zu steigenden Garantieleistungen für Neuverträge.
Risikolebensversicherung: Höhere Leistungen für Hinterbliebene
Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst der Höchstrechnungszins auch die Kalkulation von Garantien in der Risikolebensversicherung. Diese bietet eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, die in Geldnöte geraten würden, falls der Versicherte stirbt. Die Versicherungssumme wird als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt, nicht als Rente.
In seiner Analyse hat der GDV festgestellt, dass die Garantieleistungen je nach Modellfall im Mittel um rund 3 bis 6 Prozent gestiegen sind. Ein Beispiel mit 5 Prozent höheren Garantien liegt in der Mitte: „Hinterbliebene sind noch besser geschützt. Bei unserem Modellfall bedeutet der neue Höchstrechnungszins fast 10.000 Euro mehr“, so Schumann. Ausgegangen wurde dabei von einer Versicherungssumme in Höhe von 200.000 Euro vor der Anhebung des Höchstrechnungszinses.
Rentenversicherungen: Rentenfaktoren steigen um 12 Prozent
Bei Rentenversicherungen wirkt sich die Anhebung des Höchstrechnungszinses insbesondere auf die Rentenfaktoren aus. Rentenfaktoren bestimmen die Höhe der monatlich garantierten Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet zum Beispiel bei einem angesparten Kapital in Höhe von 10.000 Euro eine lebenslange Rente von 30 Euro pro Monat.
Bei vielen Rentenversicherungen ist der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn flexibel. Dann wird er, basierend auf dem dann gültigen Höchstrechnungszins, für den gesamten Rentenbezug festgelegt. Durch den neuen Höchstrechnungszins erhöht sich die Garantierente auch bei Bestandskundinnen und Bestandskunden, die noch in der Sparphase sind. „Die Rentenfaktoren steigen – im Mittel sogar um 12 Prozent. Das ist ein klarer Gewinn für Versicherte“, fasst Michael Fauser, Vorsitzender des Ausschusses Mathematik und Produktfragen im GDV, die Ergebnisse der Analyse zusammen.
Überschüsse bringen höhere Rente
Abgesehen vom neuen Höchstrechnungszins profitieren Rentenversicherte zudem von dem seit 2021 insgesamt verbesserten Zinsumfeld. „94 Prozent der erwirtschafteten Kapitalerträge fließen an Kundinnen und Kunden. Durch die bessere Lage gehen wir, wie in den vergangenen Jahren von einer weiter steigenden Gesamtverzinsung aus”, so Fauser. Von steigenden Überschüssen profitieren insbesondere auch Bestandskundinnen und Bestandskunden.
Überschussbeteiligungen sind wichtig für die Gesamtleistung der Rentenversicherung, die sich aus der garantierten Rente plus Überschussbeteiligung ergibt. Bei den aktuellen Tarifen und Überschüssen dauert es etwa 21 Jahre, bis das Anfangskapital unserer Modellkundin voll ausgezahlt ist. Aber auch danach gilt: „Wer lange lebt, ist mit einer Rentenversicherung auf der sicheren Seite. Die Rente wird auf jeden Fall bis zum Lebensende gezahlt“, so Fauser.
Zur Methodik
-
Datenbasis
Es wurden insgesamt 232 Tarife von Berufsunfähigkeits-, Risikoleben- und Rentenversicherung anhand von 11 Modellfällen analysiert. Die Modelle wurden so definiert, dass sie ein möglichst breites Kundenprofil abbilden.
-
Berufsunfähigkeitsversicherung
Verglichen wurden die garantierten Leistungen von 131 Tarifen für 5 exemplarische Modellfälle. Für jedes Modell wurde der Median bestimmt. Die Spanne gibt den minimalen und maximalen Median über alle Modellfälle hinweg an.
Modell 1: Hotelkaufmann/-frau, 29 Jahre, Raucher/-in
Modell 2: Verbeamteter Grundschullehrer/-in, 40 Jahre, Nichtraucher/-in, Vertrag mit Dienstunfähigkeitsklausel
Modell 3: Student/-in Architektur, 25 Jahre, Nichtraucher/-in
Modell 4: Bäckereifachverkäufer/-in, 35 Jahre, Raucher/-in, Vertrag mit Arbeitsunfähigkeitsklausel
Modell 5: Selbstständige/r Elektrikermeister/-in, 40 Jahre, Nichtraucher/-in, 2 Angestellte
-
Risikolebensversicherung
Verglichen wurden die garantierten Leistungen von 78 Tarifen für 5 exemplarische Modellfälle. Für jedes Modell wurde der Median bestimmt. Die Spanne gibt den minimalen und maximalen Median über alle Modellfälle hinweg an. Zugrunde gelegt wurde eine Versicherungssumme von 200.000 Euro vor Anpassung des Höchstrechnungszinses, die bei selbem Prämienaufwand mit der garantierten Versicherungssumme unter Bezugnahme auf den neuen Höchstrechnungszins verglichen wurde.
Modell 1: Hotelkaufmann/-frau, 35 Jahre, Raucher/-in
Modell 2: Verbeamteter Grundschullehrer/-in, 40 Jahre, Nichtraucher/-in
Modell 3: Student/-in Architektur, 30 Jahre, Nichtraucher
Modell 4: Bäckereifachverkäufer/-in, 35 Jahre, Raucher/-in
Modell 5: Selbstständige/r Elektrikermeister/-in, 40 Jahre, Nichtraucher/-in
-
Rentenfaktoren
Verglichen wurden die garantierten Rentenfaktoren von 23 Tarifen für 66-jährige Männer und Frauen. Es wurde der Median bestimmt.
-
Überschussbeteiligung
Verglichen wurde die mögliche Rentendynamik durch Überschüsse von 23 Tarifen mit dynamischer Rente. Für einen Anbieter mit mittlerer Rentendynamik wurde die Entwicklung der garantierten Rentenzahlungen mit den aufgrund der Überschussbeteiligung zu erwartenden möglichen Rentenzahlungen verglichen. Ebenso wurde berechnet, ab welchem Alter die Summe aus den möglichen Rentenzahlungen den, für die Versicherung gezahlten Einmalbeitrag von 50.000 Euro übersteigt.
Zum Hintergrund
-
Höchstrechnungszins
Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 von 0,25 Prozent auf 1 Prozent gestiegen. Es ist die erste Anhebung seit 30 Jahren.