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Schaden & Unfall

Schutz von Whistleblowern: In 100 Tagen endet Frist für mittelgroße Firmen

Bis zum 17. Dezember 2023 müssen mittelgroße Firmen ihren Angestellten die Möglichkeit bieten, vertraulich auf Missstände hinweisen zu können.

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© unsplash

Mittelgroße Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten haben nur noch 100 Tage Zeit, ein Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen einzurichten. „Geschäftsführern und Vorständen, die bis zum Stichtag 17. Dezember 2023 nicht reagiert haben, drohen Bußgelder und im Schadenfall auch Haftungsansprüche“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).  

Hintergrund für die neue Pflicht zum Schutz von Whistleblowern ist das im Frühsommer verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz. Danach müssen Firmen ihren Beschäftigten interne oder externe Ansprechpartner benennen und die Vertraulichkeit von Hinweisen sicherstellen. Whistleblower sollen so ohne Angst vor negativen Folgen für sich selbst Regelverstöße melden können.

Versicherer erwarten kurzfristig höhere Entschädigungsleistungen 

In mittelgroßen Unternehmen sind Hinweisgebersysteme bisher kaum vorhanden. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV gab es noch im Frühjahr 2023 nur in jedem vierten mittelgroßen Unternehmen ein Hinweisgeberschutzsystem, wie es jetzt vorgeschrieben wird. In Deutschland gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 80.000 mittelgroße Unternehmen mit 10 bis 50 Angestellten. Insgesamt arbeiten in diesen Unternehmen fast 6,4 Millionen Menschen. 

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV (© Christian Kruppa / GDV)
„Das Hinweisgeberschutzgesetz wird langfristig positive Effekte für die deutsche Wirtschaft und auch für die Vertrauensschadenversicherung haben.“
Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer

Angesichts des besseren Schutzes von Whistleblowern in Unternehmen rechnen die Versicherer kurzfristig mit einer höheren Aufdeckung von Wirtschaftsstraftaten und damit mehr Entschädigungsleistungen. „Bisher unbemerkte Verstöße dürften nun aufgedeckt werden und zu entsprechend höheren Schäden in der Vertrauensschadenversicherung führen“, so Asmussen. Solche Policen schützen Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Taten von Mitarbeitern oder Dritten verursacht werden.  

Wirtschaft dürfte langfristig von Schutzvorkehrungen profitieren 

Langfristig versprechen sich die Versicherer von den neuen Regeln einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität: „Zum einen erhöhen Whistleblowing-Systeme das Risiko, entdeckt zu werden, und schrecken potenzielle Täter ab. Zum anderen werden Taten früher erkannt und können so weniger Schaden anrichten. Das wird langfristig positive Effekte für die deutsche Wirtschaft und auch für die Vertrauensschadenversicherung haben“, sagt Asmussen. 

Eine Vertrauensschadenversicherung zahlt unter anderem, wenn die eigenen Mitarbeiter Geld unterschlagen, das Unternehmen sabotieren, Geschäftsgeheimnisse verraten oder sich der Untreue schuldig machen. Auch Vermögensschäden durch kriminelle Handlungen von Zeitarbeitern oder externen Dienstleistern sind versichert. Im Jahr 2022 haben die deutschen Vertrauensschadenversicherer Entschädigungen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro gezahlt.

Ansprechpartner

Christian Ponzel (© Christian Kruppa / GDV)
Christian Ponzel
Leiter Newsroom / Sprecher GDV