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Regulierung

Solvency II verabschiedet: GDV warnt vor Risiken in nachgelagerten Rechtsakten

Der GDV begrüßt die finale Verabschiedung des Aufsichtsregelwerks Solvency II. Bei der Ausgestaltung der technischen Details kommt es nun darauf an, die langfristigen Verpflichtungen der Branche zu berücksichtigen.

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© Toa Heftiba - unsplash

Nach der Annahme der Änderungsrichtlinie zu Solvency II durch den Rat der Europäischen Union äußert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Bedenken hinsichtlich der technischen Ausgestaltung in den nachgelagerten Rechtsakten („Level 2“). „Die noch festzulegenden Details dürfen die erzielten Fortschritte der Richtlinie nicht gefährden“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Langfristige Stabilität aufrechterhalten

Ein zentrales Anliegen der Versicherer ist die Beibehaltung der bestehenden Bewertungsmethode für langfristige Verbindlichkeiten. Insbesondere für Lebensversicherer, deren Verpflichtungen oft über mehrere Jahrzehnte laufen, ist eine stabile Berechnungsgrundlage essenziell. Da Marktdaten lediglich für Zeiträume bis 20 Jahre verfügbar sind, erfolgt die Bewertung längerfristiger Verbindlichkeiten auf Basis des sogenannten Durchschnittzins, der im späteren Verlauf in den Langfristzinses mündet. Dieser Zins basiert auf langfristigen Inflations- und Zinserwartungen.

Asmussen warnt vor technischen Anpassungen, die dazu führen könnten, dass die schrittweise Annäherung an den Langfristzins erst nach dem 20. Jahr beginnt: „Ein späterer Beginn der Extrapolation würde zu stärkeren Schwankungen in den Rückstellungen führen und könnte die Eigenmittel der Unternehmen unnötigerweise belasten. Die bewährte Methode, die ab Jahr 20 beginnt, bietet hingegen die notwendige Stabilität und Planbarkeit, um langfristige Garantien weiterhin verlässlich anbieten zu können.“

IRRD: Belastungen geringhalten

Neben den Änderungen bei Solvency II wurde auch die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) finalisiert, die die Versicherungsunternehmen verpflichtet, präventive Sanierungs- und Abwicklungspläne für den Krisenfall zu erstellen. Diese Richtlinie soll die Resilienz der Branche weiter stärken. 

Asmussen dazu: „Die Versicherer haben ihre Krisenfestigkeit bereits unter Beweis gestellt und unterliegen einer strengen Aufsicht. Es ist daher wichtig, die neuen Anforderungen so zu gestalten, dass sie keine übermäßige Belastung für die Unternehmen darstellen. Die Umsetzung der IRRD sollte mit Augenmaß erfolgen, um die bestehenden Stärken der Branche nicht zu gefährden.“

Weiterer Prozess

Der Prozess zur Festlegung der technischen Details von Solvency II auf „Level 2“ wurde im Mai 2024 wieder aufgenommen. Konkrete Ergebnisse werden frühestens Mitte 2025 erwartet. Die Konsultationen zur IRRD sind ab Anfang 2025 geplant. Die Entwürfe der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) werden in mehreren Phasen innerhalb von 18, 24 und 30 Monaten der Europäischen Kommission vorgelegt.