Solvency II-Review: Praxisnahe Proportionalitätsregeln gefordert
Die EU-Kommission hat im Zuge der Solvency-II-Überarbeitung neue Proportionalitätsregelungen angestoßen. Die vom GDV kritisch betrachteten EIOPA-Vorschläge, insbesondere die Größenkriterien für Erleichterungen kleinerer Versicherer, lassen eine einheitliche, europaweite Anwendung kaum zu.
Anlässlich der Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie hat die EU-Kommission neue Proportionalitätsregelungen auf den Weg gebracht. Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat nun technische Vorschläge vorgelegt, die bis Ende Oktober 2024 zur Konsultation standen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagenen Größenkriterien und das Ausmaß qualitativer Bedingungen.
Während die politischen Ambitionen der EU auf eine bürokratische Entlastung der Versicherer abzielen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, schießen die aktuellen Vorschläge der EIOPA nach Ansicht des GDV über das Ziel hinaus. Die komplexen Bedingungen für verhältnismäßig kleinere und weniger komplexe Versicherungsunternehmen, sogenannte Non-SNCUs, würden den administrativen Aufwand erheblich steigern und der Idee eines Bürokratieabbaus widersprechen.
Keine einheitlichen Lösungen bei Größenkriterien
Die von EIOPA vorgeschlagenen Größenkriterien für Non-SNCUs – 15 Milliarden Euro an versicherungstechnischen Rückstellungen im Lebensbereich und 2 Milliarden Euro Bruttoprämien im Nicht-Leben-Sektor – bieten grundsätzlich eine breite Anwendbarkeit. Allerdings passen diese starren Schwellenwerte nicht zur Vielfalt der europäischen Märkte. In kleineren Ländern würden nahezu alle Versicherer unter diesen Grenzen bleiben und von Erleichterungen profitieren, obwohl diese für verhältnismäßig kleinere Häuser vorgesehen sind. Daher ist zu erwarten, dass der EIOPA-Vorschlag von diesen Mitgliedstaaten nicht unterstützt wird.
Ein großer Markt wie Deutschland lässt sich nicht mit einem kleinen Markt wie Malta vergleichen. Der GDV plädiert daher für die Anwendung relativer statt absoluter Schwellenwerte, die 20 Prozent des jeweiligen nationalen Marktes abdecken. Dieser Ansatz, angelehnt an die Regelungen zur Befreiung vom Quartalsreporting, würde eine europaweit einheitlichere Anwendung ermöglichen, für mehr Transparenz sorgen und verhindern, dass nationale Aufsichtsbehörden Erleichterungen übermäßig oder uneinheitlich gewähren.
Qualitative Bedingungen sind zu komplex
Neben den Schwellenwerten kritisiert der GDV die Vielzahl qualitativer Bedingungen, die für Non-SNCUs vorgesehen sind. Mit insgesamt vier allgemeinen und 14 spezifischen Kriterien sei der Ansatz unnötig bürokratisch und komplex. Der Verband fordert, diese Bedingungen komplett zu streichen und den Fokus auf eine pragmatischere Lösung zu legen. Der bisherige Ansatz, die proportionalen Erleichterungen auf Basis des Risikoprofils eines Unternehmens durch die nationalen Aufsichtsbehörden zu ermöglichen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Gruppenregelungen: Praktikable Ansätze fehlen
Ein weiterer Punkt, den der GDV in seiner Stellungnahme aufgreift, betrifft Versicherungsgruppen. Die aktuellen Vorschläge der EIOPA lassen praktikable Lösungen vermissen, insbesondere bei den Planungs- und Berichtserleichterungen. Hier fordert der Verband dringend Nachbesserungen, um sicherzustellen, dass auch Gruppen von den proportionalen Erleichterungen profitieren können.
Die gesamte Stellungnahme steht Ihnen hier zum Download bereit: