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Schaden & Unfall

Verordnung zu Asbestsanierung: Versicherer erwarten erhebliche Probleme

Neue gesetzliche Vorgaben könnten die Sanierung und Reparatur von Gebäuden nach Feuer- und Leitungswasserschäden deutlich verzögern und spürbar teurer machen, warnen die Versicherer. Betroffen sind drei Viertel des deutschen Wohnungsbestandes, also etwa 34 Millionen Wohnungen.

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© bermau

Auslöser der Befürchtungen ist die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die in den nächsten Wochen in Kraft treten soll. Demnach darf künftig in die Bausubstanz von Häusern, deren Baubeginn vor 1993 liegt, ohne Kenntnis der Asbestsituation nicht mehr eingegriffen werden. Im Zweifel sind zunächst aufwändige Erkundungs- und Analysemaßnahmen notwendig, bevor mit Reparaturen und Sanierungen begonnen werden darf. Das gilt auch für akute Schadenfälle. 

„Die Neuregelung kann zwar den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Asbest verbessern, schafft aber auch neue Probleme“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Er kritisiert insbesondere, dass sich die Reparatur akuter Schäden um bis zu zwei Wochen verzögern könnte. „Vor allem bei Leitungswasserschäden spielt der Faktor Zeit eine zentrale Rolle. Wird beispielsweise ein Leck bei einem Leitungswasserschaden nicht zügig gefunden und repariert, kann es zu gesundheitsschädigenden Folgen wie Schimmelbefall kommen und sich der Schaden vergrößern“, so Asmussen. Bei akuten Schäden müsste der Gesetzgeber daher ein anderes Vorgehen ermöglichen.   

Versicherer fordern dreijährige Übergangsfrist

Um die Probleme zu lösen, spricht sich der GDV für eine Übergangsfrist von drei Jahren aus. In dieser Zeit könnten zum einen die Analysekapazitäten der Labore ausgebaut und zum anderen emissionsarme Verfahren entwickelt, erprobt und anerkannt werden, die ein sofortiges Eingreifen im Schadenfall durch sichere Instandhaltungs- oder Sanierungstechniken ermöglichen. „Derzeit gibt es für die geforderten Gefährdungsbeurteilungen gar nicht genug Fachkräfte und Labore, zudem läuft die Anerkennung neuer emissionsarmer Verfahren in Deutschland nur schleppend“, sagt Asmussen. Daher sei eine Übergangfrist von drei Jahren zumindest für Sofortmaßnahmen zur Behebung von akuten Schäden angebracht. Schließlich seien Maßnahmen zur energetischen Sanierung ebenfalls von der Neuregelung ausgenommen. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, dass es für akute Schäden keine entsprechende Regelung gibt. 

Neben der zeitlichen Verzögerung sehen die Versicherer auch hohe Kosten auf Hausbesitzer und Wohngebäudeversicherer zukommen. „Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von voraussichtlich über 190 Millionen Euro im Jahr“, so Asmussen. Diese Kosten werden die Prämien für die Wohngebäudeversicherung zusätzlich belasten.

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