Versicherer unterstützen Reform der Betriebsrente
Die Versicherer begrüßen den Gesetzentwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. „Die geplanten Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der Betriebsrenten weiter zu erhöhen”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine wichtige Maßnahme im Gesetzentwurf ist laut GDV, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Dadurch sollen Menschen mit geringen Einkommen künftig nicht mehr aus der Förderung herausfallen, wenn sie aufgrund allgemein steigender Löhne und Preise etwas mehr verdienen. „Das macht die Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bestärkt Asmussen.
Bessere Förderung für mehr Menschen
Gut ist aus GDV-Sicht auch, dass es Arbeitgebern ermöglicht wird, ihre Beschäftigten per Opt-out automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einzubinden. „Die Beschäftigten können der Einbindung widersprechen. Alle anderen erhalten Zugang zu betrieblicher Altersversorgung, ohne dass sie sich selbst aktiv darum bemühen müssen“, befürwortet Asmussen.
Vertan wurde aus GDV-Sicht die Chance, Garantien auch außerhalb von Sozialpartnermodellen so zu lockern, dass ein guter Kompromiss aus Sicherheit und Rendite entsteht. „Wir wünschen uns mehr Flexibilität, damit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen können. Dadurch könnten höhere Renditen erwirtschaftet werden, wovon die Versicherten profitieren ”, so Asmussen.
Reform der privaten Altersvorsorge
Nachdem der Entwurf für eine Überarbeitung der betrieblichen Altersversorgung nun vorliegt, muss laut GDV jetzt zügig die Reform für die geförderte private Altersvorsorge folgen. „Menschen unterschätzen, wie alt sie werden - und zwar im Durchschnitt um ganze sieben Jahre. Frauen leben im Schnitt sogar noch länger als Männer. Mehr als zwei Drittel der heute 65-jährigen Frauen wird ihren 85. Geburtstag erleben. Haben sie mit einem Auszahlplan vorgesorgt, der dann endet, sind Geldsorgen im hohen Lebensalter vorprogrammiert. Das darf nicht sein“, betont Asmussen. Bei einer Reform der geförderten privaten Altersvorsorge gelte laut GDV daher, die lebenslange Leistung zu erhalten. Zudem müsse das bestehende Fördersystem vereinfacht und höhere Renditen ermöglicht werden – ohne, dass Mindestgarantien wegfallen.