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Schaden & Unfall

Versicherer warnen vor unversicherten Mofas und E-Scootern     

Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für dauerhafte Kennzeichen bei Mofas und E-Scootern. Der GDV kritisiert das Vorhaben.

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© GDV

Der GDV äußert deutliche Kritik am geplanten Vorhaben der Bundesregierung, Mofas und E-Scooter künftig ohne Zulassungsverfahren mit dauerhaften Kennzeichen zu versehen. „Dieser Vorschlag wirkt wie ein Schnellschuss, dessen Auswirkungen auf Halter, Versicherer und die Verkehrssicherheit kaum ausreichend bedacht wurden“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Insbesondere fürchten die Versicherer, dass durch diese Änderung eine erhebliche Zahl von Mofas und E-Scootern ohne Versicherungsschutz auf den Straßen unterwegs sein könnte. Derzeit bietet das bestehende System mit jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen einen klaren Sicherheitsmechanismus. „Am 1. März jedes Jahres erhalten versicherte Fahrzeuge ein neues Kennzeichen in wechselnder Farbe. So können Ordnungsämter und die Polizei sofort erkennen, wenn ein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat“, so Asmussen. 

Die Pläne der Bundesregierung sehen hingegen vor, Mofas und E-Scooter mit permanenten Kennzeichen auszustatten, ohne den üblichen Zulassungsprozess für Kraftfahrzeuge durchlaufen zu müssen. Ist ein Fahrzeug nicht mehr versichert, soll der letzte Versicherer dafür sorgen, dass der Halter das Kennzeichen vom Fahrzeug entfernt und an den Versicherer zurückgibt. „Versicherer sind keine Behörden und wollen auch nicht für Polizei- oder Ordnungsaufgaben herangezogen werden. Diese zusätzliche Belastung für Versicherer und Behörden widerspricht dem erklärten Ziel der Bürokratieentlastung“, sagt Asmussen.

Funktionierendes System sollte nicht abgeschafft werden

Wenn die Bundesregierung auf den jährlichen Kennzeichenwechsel verzichten wolle, müsse sie eine gleichwertige Lösung anbieten. „Es macht keinen Sinn, ein funktionierendes System abzuschaffen. Wir verhindern in Deutschland bislang sehr erfolgreich, dass Fahrzeuge ohne Versicherung gefahren werden. Das sollten wir nicht gefährden“, sagt Asmussen.  

Das Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug ist in Deutschland eine Straftat, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz trägt der Fahrer zudem die vollen Kosten. 

Der Wegfall des jährlichen Kennzeichenwechsels ist Teil einer geplanten Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung im Rahmen des Gesetzesvorhabens zum Bürokratieentlastungsgesetz IV. Diese Änderung soll ab März 2026 in Kraft treten. 

Ansprechpartner

Kathrin Jarosch (© Christian Kruppa / GDV)
Kathrin Jarosch
Sprecherin GDV