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Schaden & Unfall

Versicherungsbetrug verursacht Schäden von über sechs Milliarden Euro im Jahr

Vor allem in der Kfz-Versicherung sehen die Versicherer einen Anstieg dubioser Schadenmeldungen. Insgesamt nehmen die Schäden durch Versicherungsbetrug deutlich zu.

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Angesichts höherer Schadenaufwendungen in der Schaden- und Unfallversicherung aufgrund steigender Kosten erwarten die deutschen Versicherer deutlich mehr Schäden durch Versicherungsbetrug. „Wir schätzen den Schaden durch Versicherungsbetrug inzwischen auf mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr“, sagt Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer.

Der Anteil der Verdachtsfälle an allen Schadenmeldungen sei mit etwa zehn Prozent langfristig zwar unverändert. „Mit den insgesamt steigenden Leistungen in der Schaden- und Unfallversicherung gehen aber auch die Kosten für Betrugsfälle nach oben“, so Asmussen. Zum Vergleich: Bislang taxierten die Versicherer den Schaden noch auf rund vier bis fünf Milliarden Euro jährlich. 

Die Hälfte der dubiosen Schäden entfällt auf die Kraftfahrtversicherung, der Rest auf die übrigen Sparten der Schaden- und Unfallversicherung. Der Anteil auffälliger Schäden in Höhe von zehn Prozent basiert auf Schätzungen von Betrugsabwehrexperten der GDV-Mitgliedsunternehmen.  

Als dubios werden Schadenmeldungen bezeichnet, die nicht stimmig sind: Häufig passt die Schadenschilderung nicht zum Schadenbild, die Betroffenen machen widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. „Natürlich sind die meisten unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug“, sagt Asmussen. „Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und auf diese Weise Versicherungsbetrug entgegentreten – denn die Betrüger bereichern sich auf Kosten unserer ehrlichen Kunden.“ 

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt 

Nach wie vor hält sich hartnäckig der Gedanke, dass Versicherungsbetrug ein Kavaliersdelikt sei. Das ist ein Trugschluss, denn Versicherungsbetrug ist strafbar. Wird ein Betrug nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen, Sachverständigenkosten zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen. Bei einer Verurteilung drohen Betrügern hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis. 

Weitere Informationen zum Thema Versicherungsbetrug, zu den Tätern, Motiven und rechtlichen Konsequenzen finden sich auf unserer Dossierseite. 

Ansprechpartner

Kathrin Jarosch (© Christian Kruppa / GDV)
Kathrin Jarosch
Sprecherin GDV