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Regulierung

Europa auf dem Weg zum weltweit ersten Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz

Die Europäische Union arbeitet am weltweit ersten Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz. Die KI-Verordnung soll eine Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis auf der einen Seite sowie Innovationsfreiheit auf der anderen Seite ermöglichen.

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© Unsplash

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von KI sind immens. Noch kann niemand richtig einschätzen, was damit in fünf oder zehn Jahren möglich sein kann. Sicher ist aber, dass KI das Leben der Menschen in jedem Bereich verändern und im globalen Wettbewerb maßgeblich für wirtschaftlichen Erfolg sein wird. 

Die EU-Kommission hat bereits im Frühjahr 2021 ihren Vorschlag für eine KI-Verordnung vorgelegt. Der Rat hat sich Ende 2022 positioniert. Inzwischen haben auch im Europäischen Parlament (EP) die federführenden Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit großer Mehrheit für die Kompromissänderungsanträge votiert, sodass die Abstimmung im Plenum jetzt sehr zeitnah erfolgen kann. Anschließend beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EP. Es ist zu erwarten, dass die EU die KI-Verordnung noch in der laufenden Legislaturperiode bis 2024 beschließt und mit dem weltweit ersten Regulierungsrahmen für KI globale Standards setzt.

KI-Verordnung führt erstmals Risikoklassen für KI ein 

Die KI-Verordnung enthält Regularien sowohl für Anbieter als auch für Nutzer von KI-Systemen. Den Kern bildet dabei ein risikobasierter Ansatz, welcher KI-Anwendungen in verschiedene Risikoklassen einordnet und jeweils entsprechende Anforderungen stellt. Während KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko (z.B. Social Scoring) verboten werden sollen, werden an KI-Systeme mit hohem Risiko strenge Anforderungen gestellt. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, Anforderungen an die Daten-Governance, Aufzeichnungspflichten, menschliche Aufsicht, Transparenz sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. 

Aus Sicht der Versicherer ist der risikobasierte Ansatz und die damit einhergehende Differenzierung nach dem Risikopotenzial der KI-Anwendung richtig. Wichtig ist jedoch, dass sich der Anwendungsbereich der Regulierung ausschließlich auf „echte“ KI beschränkt. Algorithmen ohne maschinelles Lernen, lineare Modelle oder statistische Methoden sollten deshalb nicht der KI-Regulierung unterliegen. 

Was haben die Versicherer mit Künstlicher Intelligenz zu tun? 

Der Einsatz von KI führt über die gesamte Wertschöpfungskette von Versicherungen zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen, die den Kundinnen und Kunden zugutekommen. KI ermöglicht es den Versicherern, komplexe Datenmengen zu analysieren und damit Risiken früher zu erkennen und besser zu bewerten.  

Zudem sorgen vollautomatisierte Prozesse und selbstlernende Systeme für eine schnellere Schadenregulierung für deutlich mehr Kundenkomfort. So können etwa nach einen Verkehrsunfall Bilder per App hochgeladen und durch KI bewertet werden. Und der Einsatz von KI-basierter Texterkennung optimiert schon heute Arbeitsabläufe und priorisiert Kundenanliegen.