Ein Regulierungsrahmen für eine wettbewerbsfähige KI-Innovationslandschaft
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt den Entwurf des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für den geplanten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI).
Der Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union wird weiterhin zwischen den EU-Institutionen diskutiert. Der Europäische Rat hat bereits einen Kompromissvorschlag vorgelegt und auch im Europäischen Parlament wird tatkräftig an der KI-Thematik gearbeitet. Gegenwärtig beschäftigen sich mehrere Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit dem KI-Verordnungsvorschlag der Kommission. So werden voraussichtlich am 11. April 2022 die beiden gemeinsam federführenden Ausschüsse ihren Vorschlag vorlegen.
Unter den mitberatenen Ausschüssen nimmt der Rechtsausschuss (JURI) eine wichtige Rolle ein. Der zuständige Berichterstatter hat einen eigenen Vorschlag für den neuen Regulierungsrahmen vorgelegt, zu dem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Stellung bezogen hat.
Die Versicherungswirtschaft begrüßt dabei insbesondere die vorgeschlagene Einschränkung der bisherigen KI-Definition, die stärker auf maschinelles Lernen und einen gewissen Grad an Autonomie abzielt. Damit wird Raum geschaffen für zukünftige innovative Anwendungen. Die Forderung nach einer strikten Beachtung des risikobasierten Ansatzes findet ebenfalls die Unterstützung des GDV.