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Rente & Vorsorge

Lebenslange Rente: Kernelement der geförderten Altersvorsorge

Die Menschen leben immer länger. Deshalb brauchen sie auch eine finanzielle Absicherung, die mit ihnen „altert“. Die geförderte private Altersvorsorge tut das – im Unterschied zu Bankauszahl- und Fondsentnahmeplänen.

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© Unsplash / Aaron Andrews

Die Menschen leben immer länger. Heute 65-jährige Männer haben im Durchschnitt noch etwa 20 Jahre vor sich, gleichaltrige Frauen sogar gut 23 Jahre. Das sind jeweils etwa zwei Jahre mehr, als es Rentenanfängern vor 20 Jahren vergönnt war. Und weil die Menschen immer älter werden brauchen sie eine Altersabsicherung, die mit ihnen „altert“.

Die gesetzliche Rente leistet das: Sie zahlt unabhängig davon, wie alt ein Mensch wird. Das gleiche Prinzip hat die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Die sogenannte „Riester-Rente“ wurde eingeführt, um absehbar entstehende Lücken in der gesetzlichen Rente zu schließen. Riester-Renten kompensieren das sinkende Rentenniveau – und zwar genauso lange, wie die gesetzliche Rente zahlt: lebenslang.

Mehr als die Hälfte der 65-Jährigen wird älter als 85

So müssen sich Versicherte keine Sorgen machen, dass ihr Geld vor dem Lebensende aufgebraucht ist. Berechtigt ist diese Sorge bei Bankauszahl- oder Fondsentnahmeplänen, die auf ein bestimmtes Endalter berechnet werden – oft den 85. Geburtstag. Von den heute 65-jährigen Frauen würden dann noch 70 Prozent leben, von den gleichaltrigen Männern immerhin noch 55 Prozent. Sprich: Mehr als die Hälfte der Menschen müsste dann mit weniger Geld auskommen. Für Frauen wären das im Mittel etwa acht Jahre und für Männer etwa sieben Jahre ohne Zusatzvorsorge.

Das wäre fatal, zumal sich der Charakter der geförderten privaten Altersvorsorge künftig ändert. Die Auszahlungen dienen immer weniger der Finanzierung irgendwelcher Extras. Sie werden stattdessen gebraucht, um den Lebensstandard zu sichern. Es geht darum, Miete, Nahrungsmittel, Kleidung und vor allem Gesundheitsleistungen zahlen zu können – und zwar Monat für Monat bis ans Lebensende. Ein Auszahlungsmodell, das dies nicht garantiert, ist keine gleichwertige Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Auszahlungsphase ließe sich flexibilisieren

Gleichzeitig bedeuten garantierte Renten bis zum Lebensende keinen Verzicht auf Flexibilität. Schon heute lässt sich die Auszahlungsphase in der geförderten privaten Altersvorsorge variabel gestalten: So können Hinterbliebene abgesichert werden oder bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens zu Rentenbeginn ausgezahlt werden.

Für die Zukunft sind weitere Verbesserungen denkbar: So könnte beispielsweise eine lebenslange Rente nicht mehr zwingend gleichbedeutend sein mit dauerhaft konstanten oder steigenden Zahlungen – so wie es heute noch vorgeschrieben ist. Stattdessen könnte man auch einen garantierten Sockelbetrag festlegen, der um eine variable Zahlung erhöht wird – abhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt. So wären beispielsweise höhere Anfangsleistungen zu Rentenbeginn möglich oder auch höhere Renditen für das angesparte Kapital während der Auszahlungsphase. Eines bliebe aber unverändert: die lebenslange Leistung.

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