Mit nachhaltigen Produkten fürs Alter vorsorgen
Viele Menschen möchten, dass ihr Geld für die Altersvorsorge nachhaltig investiert wird. Mittlerweile gibt es eine umfangreiche Produktpalette.
Lebensversicherer bieten inzwischen rund 200 Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an, über die sie ihre Kund-/innen nach den Vorgaben der Offenlegungsverordnung informieren. Davon heißen tragen 20 Produkte auch Bezeichnungen wie „grün“, „ESG“ oder „nachhaltig“ im Namen. Das ergab eine BaFin-Umfrage unter Lebensversicherern. Das Angebot umfasst eine große Bandbreite: klassische, hybride und fondsbasierte Versicherungen, teilweise mit Nachhaltigkeitsmerkmalen bei den von den Versicherern selbst gemanagten Vermögenswerten, teilweise können die Kund-/innen selbst Fonds mit nachhaltigen Merkmalen auswählen.
Für das Neugeschäft können Versicherer freiwillig neue Regeln der BaFin anwenden, die es ermöglichen, den nachhaltigen Produkten die entsprechenden nicht-fondsgebundenen Vermögenswerte eindeutig zuzuordnen (Zuordnungsansatz). Im Juli 2023 hatte die BaFin die Regeln im Merkblatt zur Auslegung der Offenlegungsverordnung (SFDR) für Produkte von Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds mit ESG-Bezug veröffentlicht.
Lebensversicherer werden nachhaltiger
In einer neuen GDV-Umfrage haben erste Lebensversicherer angekündigt, Produkte nach diesen Regeln anbieten zu wollen. Viele Unternehmen sind noch unentschieden. Sie führen beispielsweise derzeit eine Kosten-Nutzen-Analyse des Verfahrens durch. In einigen Fällen wird auch bewusst die weitere Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Nachhaltigkeit abgewartet.
Kund/-innen, die mit nachhaltigen Produkten für ihr Alter vorsorgen wollen, können also bereits aus einem umfangreichen Angebot wählen. Bei 90 Prozent der von den Versicherern selbst gemanagten Gelder werden mittlerweile ESG-Kriterien berücksichtigt, indem beispielsweise Investitionen in wenig nachhaltige Bereiche ausgeschlossen werden. Versicherer mit 70 Prozent der Kapitalanlagen haben sich konkrete Fahrpläne gegeben, um ihre Investments langfristig zu dekarbonisieren.
Die vorsichtige Namensgebung der Versicherer bedeutet für potenzielle Kund/-innen jedoch, dass sie sich intensiv mit den Produktinformationen auseinandersetzen müssen, um ein zu ihnen passendes Angebot zu finden. Dabei helfen die sehr detaillierten Vorgaben der Offenlegungsverordnung noch nicht ausreichend, weswegen sie die EU-Kommission überarbeiten will.