EIOPA: Vier Prinzipien für Aussagen zur Nachhaltigkeit
Die europäischen Finanzaufsichten (ESA) sollen zu Greenwashing bei Finanzprodukten berichten und möglichen Handlungsbedarf aufzeigen, so lautete der Auftrag der EU-Kommission vor zwei Jahren. Nun hat EIOPA ihre Empfehlungen für den Versicherungssektor vorgelegt. Ergänzend hat sie ihre Erwartungen an die Versicherer anhand von vier Prinzipien für Nachhaltigkeitsaussagen veröffentlicht.
Die EIOPA hat Fonds in fondsgebundenen Versicherungen analysiert und geht davon aus, dass inzwischen 54 Prozent der Kund/-innen in Produkte investieren, die gemäß Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung informieren. Vorbeugung und Aufdeckung von Greenwashing werden insofern immer relevanter.
EIOPA möchte die bereits gestarteten Initiativen für ein einheitlicheres Vorgehen der Aufsichten fortführen. Die Verlautbarung der vier Prinzipien zu Nachhaltigkeitsaussagen von Versicherern (siehe unten) ist ein wesentlicher Beitrag dazu.
Die Vorschläge in den Abschlussberichten der europäischen Finanzaufsichten (ESA) bauen auf den Zwischenreports vom Mai 2023 auf, in denen die ESA ihr gemeinsames, sehr weites Verständnis von Greenwashing dargelegt hatten. Sie schlagen außerdem Änderungen am rechtlichen Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen vor.
EIOPA: Nachhaltigkeit bei Nicht-Leben-Produkten noch nicht definiert
Im gesetzlichen Rahmen identifiziert EIOPA eine Lücke bei Nicht-Leben-Produkten, die mit nachhaltigen Eigenschaften beworben werden. EIOPA hat bei einer ersten Analyse ein sehr unterschiedliches Verständnis von Nachhaltigkeit bei den angebotenen Versicherungen vorgefunden. Daher hält EIOPA eine Kategorisierung beispielsweise im Rahmen der Produktgenehmigungsprozesse (POG) für sinnvoll. Im Zuge dessen sollte auch ein knapper Abschnitt zu nachhaltigen Eigenschaften in das Produktinfo-Dokument (IPID) aufgenommen werden.
Bereits im Zwischenbericht aus dem Jahr 2023 hatte EIOPA Reformbedarf in der Vermittlerrichtlinie IDD und der EbAV-Richtlinie angemeldet. Für die Offenlegungsverordnung hat EIOPA gemeinsam mit den anderen ESAs Reformvorschläge vorgelegt.
Aufsichten werden aktiv
Die Aufsichten in den Mitgliedstaaten sind im letzten Jahr verstärkt aktiv geworden und haben Marktuntersuchungen oder Umfragen unter den Anbietern durchgeführt. Dabei sind bei fünf Aufsichten (im Vorjahr drei) Verdachtsfälle von Greenwashing zutage getreten. Andererseits berichten die Aufsichten von „Green-bleaching“, also (zu) vorsichtigen Informationen, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte nicht erwähnt werden.
Damit Aufsichten angesichts von knappen Personal-Ressourcen schlagkräftiger werden, empfiehlt EIOPA, eng mit anderen Finanzaufsichten zusammen zu arbeiten oder Querschnitts-Teams einzusetzen. Auch technische Unterstützung durch spezielle Aufsichtsrechts-Tools, sog. „Supervisory Techs“, wird bereits erprobt und sollte verstärkt zum Einsatz kommen.
Empfehlungen an die Anbieter
Den Versicherern und Pensionseinrichtungen empfiehlt EIOPA:
sich ebenfalls an den vier Prinzipien zu orientieren,
Greenwashing-Risiken in der Governance-Struktur zu berücksichtigen,
ihre Dekarbonisierung- und Transitionsversprechen mit konkreten Plänen und Zielen zu unterlegen sowie Fortschritte darzulegen,
bei fehlenden Definitionen von Nachhaltigkeit fair, klar und nicht irreführend zu informieren und
angemessene Nachhaltigkeitskontrollen und Berichte in die internen Systeme zu integrieren.
EIOPAs Erwartungen an Nachhaltigkeitsaussagen
Im Dezember 2023 hatte EIOPA Erwartungshaltungen in Form von vier Prinzipien für Nachhaltigkeitsaussagen zur Diskussion gestellt. Sie richten sich an Versicherungsprodukte aller Sparten, konzentrieren sich in vielen Punkten aber auf kapitalbildende Produkte. In der finalen Verlautbarung sind die vier Prinzipien erwartungsgemäß bestätigt worden. Die Aussagen sollten demnach präzise, substantiiert, zugänglich und aktuell sein. Zudem hat EIOPA im Anhang weitere Beispiele für gute und schlechte Praktiken bei Nachhaltigkeitsaussagen zusammengestellt.
Der GDV, wie auch andere Verbände, hatte in seiner Konsultationsantwort für Konsistenz der nachhaltigkeitsbezogenen Vorgaben geworben und ein zu breites Verständnis von Greenwashing problematisiert. EIOPA hält eine höhere Konsistenz ebenfalls für wichtig. Zugleich bekräftigt sie ihren Ansatz, wonach auch das Nicht-Befolgen von gesetzlichen Vorgaben oder unabsichtliche Fehlinformationen Greenwashing sein können. Allerdings sollten die Aufsichten bei Maßnahmen gegen Greenwashing die relevanten Umstände berücksichtigen, so EIOPA in ihren beiden Feedback-Dokumenten.
Die EIOPA gibt den nationalen Aufsichtsbehörden nun 24 Monate Zeit, um die Empfehlungen umzusetzen, was sie anschließend auch überprüfen will.