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Nachhaltigkeit

EU-Kommission zieht positive Bilanz zur Sustainable-Finance-Regulierung und erweitert Taxonomie

Fünf Jahre nach Veröffentlichung ihrer Sustainable-Finance-Agenda sieht die EU-Kommission Erfolge bei der Lenkung von Investitionen in die Wirtschaftstransformation. Mit einem neuen Gesetzespaket ergänzt sie die Taxonomie.

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© malp/Adobe Stock

Für die Transformation zu einer klimafreundlichen Wirtschaft sind jährlich 700 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen vonnöten, das meiste davon aus privaten Quellen. Davon geht die EU-Kommission bei Veröffentlichung ihres neuen Sustainable Finance-Pakets aus. Auf Basis einer Auswertung der Taxonomie-Auskünfte der Stoxx Europe 600-Unternehmen bewertet sie den bisherigen Gesetzesrahmen als Erfolg. Demnach stehen den Unternehmen Mittel für Transformationsprojekte zur Verfügung: Etwa zwei Drittel der Unternehmen im Index haben Taxonomie-Kennzahlen ausgewiesen. Allerdings hatten nur etwa 30 Prozent der Unternehmen auch taxonomiekonforme Aktivitäten. Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben und Betriebsausgaben dieser Unternehmen betrugen im Durchschnitt 23 Prozent bzw. 24 Prozent. Sie übersteigen die taxonomiekonformen Umsätze (17 Prozent). Aus Sicht der Versicherer als Investoren ist das Anlageuniversum damit immer noch sehr beschränkt.  

Mit der in einem neuen Gesetzespaket vorgelegten Ergänzung der Taxonomie wird die Definition klima- und umweltfreundlicher wirtschaftlicher Aktivitäten ausgeweitet.  

Erweiterung der Taxonomie  

Die Taxonomie definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten zu sechs festgelegten Umweltzielen beitragen können. Für die Beurteilung, ob der Beitrag erreicht wird, wurden detaillierte technische Screening-Kriterien entwickelt. Das neue Gesetzespaket enthält Kriterien für 12 weitere Wirtschaftsaktivitäten, die zum Ziel der Eindämmung des Klimawandels beitragen können. Die nun beschlossene Aufnahme von Flugzeugen, Schiffen und Autozulieferung in den Kriterienkatalog hatte bei der vorangegangenen Konsultation für Kritik gesorgt. Insgesamt sind nun 107 Aktivitäten einbezogen, die für fast zwei Drittel der europäischen CO2-Emissionen verantwortlich sind. Die Screening-Kriterien werden regelmäßig angepasst, um Europa klimaneutral zu machen.  

Erstmals hat die EU-Kommission auch eine Liste von Aktivitäten vorgelegt, die zu den vier weiteren Umweltzielen beitragen: Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Auf den neuen Listen stehen 35 Aktivitäten aus acht Sektoren, darunter auch der Bausektor und die IT. Allerdings hat die EU-Kommission zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten nicht berücksichtigt, für die die Platform on Sustainable Finance bereits technische Screening-Kriterien erarbeitet hatte. In der Diskussion sind beispielweise noch die Gewinnung kritischer Rohmaterialien und die Landwirtschaft. Einen Zeitplan zur Ergänzung der Listen gibt es jedoch noch nicht.   

Die Ausweitung auf neue Aktivitäten spiegelt sich in geänderten Taxonomie-Berichtspflichten (Artikel 8 Taxonomieverordnung, Änderung der Delegierten Verordnung 2021/2178) wider. Unter anderem wurden die Templates für Finanzinstitute angepasst.  

Das Europäische Parlament und Mitgliedstaaten können Einspruch gegen die Vorschläge einlegen, womit jedoch derzeit nicht zu rechnen ist. Die Änderungen der Taxonomie sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Noch im gleichen Jahr sollen die Unternehmen nach Artikel 8 Taxonomieverordnung hierzu berichten. 

Ergänzend hat die EU-Kommission eine Empfehlung zur Transitionsfinanzierung vorgelegt, um Unternehmen der Realwirtschaft und dem Finanzsektor Orientierung und praktische Beispiele zu bieten. Sie soll zeigen, wie Unternehmen die verschiedenen Instrumente des EU-Rahmens auf freiwilliger Basis nutzen können, um Investitionen in die Transformation zu lenken und ihre Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Umweltzerstörung zu steuern.