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Klima

Kommission stellt Klimaschutzziele bis 2040 vor

Die EU-Kommission will mit ihren Klimaschutzzielen mehr Planungssicherheit schaffen, um nachhaltige Investitionen anzukurbeln. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen der Europäischen Union um 90 Prozent (verglichen mit 1990) sinken.

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© Gabor Molnar

Die Kommission folgt mit ihren Klimaschutzzielen dem wissenschaftlichen EU-Klimabeirat (European Scientific Advisory Board on Climate Change, ESABCC), der dies als Minimalziel feststeckt, um den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad zu begrenzen. Die zentrale Botschaft der EU-Kommission: Klimaschutz und Wachstum können Hand in Hand gehen. Beispielsweise könnten Importe fossiler Energien durch den Ausbau erneuerbarer Energien ersetzt werden. Mit einem gesetzlich verankerten 2040-Ziel will die EU-Kommission die Planungssicherheit erhöhen, um Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle weiter anzukurbeln.

Energiesicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit

Die jüngsten kriegerischen Auseinandersetzungen haben die Abhängigkeit der EU von fossilen Energie-Importen gezeigt. Resilienz gegen Energiekrisen ist daher ein weiteres strategisches Ziel der EU-Kommission. Zudem schwebt der EU-Kommission ein Industry Decarbonisation Deal vor, um mit subventionsstärkeren Ländern, wie China oder den USA, mitzuhalten. Dadurch soll die europäische Industrie im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Der EU-Anteil von nur noch 7 Prozent an den weltweiten CO2-Emissionen ist ein positiver Trend. Dennoch gilt es auch Anreize für Nicht-EU-Staaten Klimaschutzmaßnahmen zu stärken. Langfristige Verträge mit Partnerländern sollen dazu beitragen, nachhaltige Wertschöpfungsketten zu fördern und aufzubauen. Weitere Instrumente sind internationale Handelsabkommen und die Etablierung eines globalen CO2-Zertifikatehandel.

EU-Kommission kündigt Bewertung physischer Klimarisiken an

Die Kommission wird in den kommenden Monaten erstmals eine europäische Klimarisken-Bewertung (European Climate Risk Assessment) veröffentlichen, die die Verwundbarkeit gegenüber klimabedingten Naturgefahren, wie beispielsweise Überschwemmungen mit einbezieht. Die Bewertung soll dabei helfen, physische Klimarisiken besser zu bewältigen. Wissenschaft und Versicherungswirtschaft sind sich einig: In Folge des Klimawandels ist mit einer Zunahme von Extremwetterereignissen und damit steigenden Klimarisiken zu rechnen. Prävention gegen Überschwemmungen ist zwingend notwendig, um einen starken Anstieg von Versicherungsprämien für Hauseigentümer-/innen und mittelbar Mieter-/innen zu begrenzen (mehr dazu im GDV-Naturgefahrenreport).