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Regulierung

ESG-Transparenzvorgaben bleiben Baustelle

Transparenz über Nachhaltigkeit ist eine zentrale Säule von Sustainable Finance, die stetig weiterentwickelt wird. Neues gibt es bei der Offenlegungsverordnung und den Taxonomie-Kennzahlen.

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© Unsplash/Paolo Margari

Künftig müssen Versicherer in ihren Nicht-finanziellen Erklärungen angeben, welcher Anteil ihres Versicherungsgeschäfts mit den Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie übereinstimmt (Taxonomiekonformität). Darunter fallen alle Nicht-Lebensversicherungen, bei denen Risiken aus Naturgefahren abgesichert sind. Das gilt selbst dann, wenn diese Gefahren gar nicht ausdrücklich bezeichnet sind, wie z. B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.  

Die EU-Vorgaben lassen Interpretationsspielraum, wie dieser Anteil zu berechnen ist. Der GDV hat daher einen unverbindlichen Vorschlag für eine pragmatische und möglichst vergleichbare Berechnung erarbeitet. Die EU-Kommission plant zum Jahresende eine neuerliche Umsetzungshilfe in Form von Fragen und Antworten, wobei sie auch auf die Berechnung der Kennzahlen eingehen will. Darin könnte allerdings eine recht aufwändige Berechnungsmethode vorgeschlagen werden, wonach die einzelnen Prämienbestandteile für die Absicherung gegen Naturgefahren aus dem gesamten Versicherungsbeitrag herauszurechnen wären. Versicherer können diese Teilbeträge teilweise nur indirekt aus den Schäden durch Naturgefahren ableiten. Dies widerspricht dem Vorhaben, Bürokratie beim Berichtswesen abzubauen und erschwert den Versicherern die Umsetzung der Berichtspflichten. Der GDV setzt sich daher weiter für eine pragmatische Berechnung ein.  

ESA veröffentlichen finalen Bericht zur Offenlegungsverordnung 

Durch die Vorgaben der Offenlegungsverordnung sollen die Auswirkungen von Investmentprodukten auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Kundinnen und Kunden transparenter und vergleichbarer werden. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) haben am 4. Dezember ihren finalen Bericht mit Vorschlägen zur Änderung der RTS zur Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Sie schlagen darin die Aufnahme weiterer sozialer Indikatoren in die Liste der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) vor. Für Produkte mit Reduktionszielen für Treibhausgasemissionen soll es zusätzliche Kennzahlen geben. Zugleich wollen die ESA die Informationen für Finanzprodukte einfacher und verständlicher für die Kundinnen und Kunden gestalten. Eine Reduktion der Informationen sehen sie allerdings nicht vor.  

GDV nimmt zur Konsultation Stellung 

Gleichzeitig startet bereits – wie berichtet – die Überarbeitung der Offenlegungsverordnung. Der GDV hat zur Konsultation der EU-Kommission Stellung genommen. Zentrales Anliegen des GDV ist es, die Informationen für Kund-/innen verständlicher zu machen, damit sie besser ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in die Entscheidung für ein Anlageprodukt einfließen lassen können. Dazu gehört, dass die verschiedenen Transparenzvorgaben aus Offenlegungsverordnung, Taxonomie und Vermittlerrichtlinie besser ineinandergreifen. Zudem sollte die teilweise schwer verständliche Informationsflut beendet werden, indem sich die Informationen auf Kerndaten konzentrieren. So könnten künftig beispielsweise die unternehmensbezogenen Kennzahlen entfallen, da die meisten Anbieter in Zukunft Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD vorlegen müssen.  

Der GDV hält den bisherigen Ansatz der Offenlegungsverordnung für richtig, Vorgaben an die Unternehmen zur Produkttransparenz zu machen. Die in der Konsultation vorgeschlagenen neuen Produktkategorien würden die Informationen nur noch komplexer machen. Auch ist unklar, ob die neuen Kategorien dann zu den Vorgaben für Vermittler passen, die ihre Kund/-innen nach den Nachhaltigkeitspräferenzen fragen müssen. Schwierig dürfte es werden, die Vorgaben auf Produkte mit Investitionen ins Sicherungsvermögen der Versicherer anzuwenden.  

Wie die EU-Kommission mit den Vorschlägen der ESAs und den Konsultationsantworten weiter verfährt, ist noch offen. Eine gemeinsame Umsetzung der Änderungen wäre sinnvoll.