Mehr ESG-Transparenz: EU-Vorgaben bedarfsgerecht und verständlich gestalten
Transparenz über ESG-Faktoren ist unerlässlich für die nachhaltige Transformation. Die EU-Kommission will ESG-Ratings regulieren, lässt aber Datenpakete außen vor. Sie startet außerdem eine Konsultation zur Überprüfung der Auskunftspflichten von Finanzmarktakteuren.
Ratings zur Frage, wie Firmen bei den Themen Ökologie, Soziales und Geschäftsführung aufgestellt sind (ESG-Faktoren), bilden eine wichtige Entscheidungsbasis für Investoren. Deshalb hat die EU-Kommission im Sommer Regulierungsstandards für ESG-Ratings vorgeschlagen, die der GDV nun in einer Stellungnahme detailliert bewertet hat.
Der GDV hält den EU-Vorschlag für sehr wichtig, die Methoden eines Ratings künftig transparenter darzustellen. Derzeit entstehen die Ratings in einer Art „black box“ und eine Firma kann durch verschiedene Ratinganbieter sehr unterschiedlich bewertet werden. Methodenvielfalt bei der Bewertung ist sinnvoll. Jedoch brauchen Investoren Transparenz über die Datenqualität und die Begründungen für Bewertungen. Nur dann können sie beispielsweise genau prüfen, wie gut eine Investition zu ihrer Anlagestrategie passt. Alle Datennutzer sollten auf diese Hintergrundinformationen zugreifen können. Positiv sieht der GDV auch die EU-Vorschläge für kostenbasierte Vergütungsstrukturen. Derzeit kann es vorkommen, dass Investoren für dieselben Informationen mehrfach zahlen müssen, weil sie sie für verschiedene Zwecke benötigen.
ESG-Daten in Regelung einbeziehen
Als zentrale Lücke im Entwurf sieht der GDV, dass die vorgeschlagenen Regelungen bislang nicht für das Angebot von reinen ESG-Daten gelten sollen, sondern sich auf die Ratings beschränken. Die Anbieter derartiger Datenpakete – oftmals Ratingagenturen – nutzen sehr verschiedene Quellen: von Fragebögen an die Unternehmen über Unternehmensberichte bis zu Meldungen in den Medien. Datenlücken werden zum Teil durch Schätzungen der Datenanbieter geschlossen. Die fehlende Transparenz verringert die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Daten und damit das Vertrauen in den nachhaltigen Finanzmarkt. Versicherer brauchen vertrauenswürdige und vergleichbare Daten, um ihre Auskunftspflichten gegenüber den Kund-/innen oder der Aufsicht korrekt zu erfüllen und sich und andere vor Greenwashing zu schützen. Daher sollten ESG-Daten-Anbieter aus Sicht des GDV ebenfalls unter die Regulierung fallen.
Offenlegungsverordnung kommt auf den Prüfstand
Die Auskunftspflichten über Nachhaltigkeit der Finanzakteure gegenüber ihren Kund-/innen regelt seit März 2021 die Offenlegungsverordnung. Diese kommt nun auf den Prüfstand der EU-Kommission. Von Beginn an wurden für ihre richtige Anwendung kontinuierlich Erläuterungen und Hilfestellungen durch die EU-Kommission und die europäischen Aufsichtsbehörden erarbeitet.
Die EU-Kommission startet die Evaluation der Offenlegungsverordnung mit einer bis zum 15. Dezember laufenden Konsultation, an der sich auch der GDV beteiligen wird. Der EU-Kommission geht es unter anderem um Einschätzungen darüber, ob die Regelungen ihre Ziele hinsichtlich der Transparenz von Nachhaltigkeitsrisiken, -wirkungen und der Lenkung von Finanzströmen erfüllen. Auch die Kosten zur Erfüllung der Pflichten werden in den Blick genommen. Zudem möchte die EU-Kommission Input zur Gestaltung der firmen- und produktbezogenen Transparenzvorgaben und deren Zusammenwirken mit anderen Nachhaltigkeitsvorgaben erhalten.
Die europäischen Finanzaufsichten (ESA) hatten zuvor in ihren Arbeiten zur Verhinderung von Greenwashing auf Unklarheiten der Regeln hingewiesen, gerade auch im Zusammenwirken mit Vorgaben der Taxonomieverordnung oder der Vermittlerrichtlinie. Die ESA hielten ein Kategoriensystem für nachhaltige Finanzprodukte für einen möglichen Lösungsansatz. Die EU-Konsultation erbittet auch dazu Einschätzungen. Konkrete Reformvorhaben enthält die Konsultation jedoch nicht.