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Regulierung

Finanzielle Bilanzierung von Klima-Selbstverpflichtungen: IFRS-Vorgaben sind angemessen

Viele Unternehmen setzen sich selbst Ziele zur Verminderung ihrer künftigen CO2-Emissionen. International wurde diskutiert, wie sich diese freiwilligen Selbstverpflichtungen über Rückstellungen auf die Bilanzen von Unternehmen auswirken können.

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© Getty Images/Orbon Alija

Freiwillige Klima-Selbstverpflichtungen und CO2-Reduktionsziele sind nicht nur ein Thema für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens, sondern auch für die Finanzberichterstattung. Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), ein Expertengremium des International Accounting Standards Boards (IASB), hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob Selbstverpflichtungserklärungen als sogenannte faktische Verpflichtung (eng. constructive obligation) zu betrachten sind und wann daraus eine Pflicht zur Bildung von Rückstellungen folgt.   

Rückstellungen nicht zwingend notwendig 

Allgemein entsteht eine faktische Verpflichtung, wenn ein Unternehmen Dritten signalisiert, dass es bestimmte Verantwortlichkeiten übernimmt und dadurch die Erwartung erzeugt, dass es diese auch erfüllen wird. Nach Einschätzung des IFRS IC kann so eine faktische Verpflichtung vorliegen, wenn sich ein Unternehmen durch öffentliche Aussagen selbst verpflichtet, ab einem bestimmten Jahr seine CO2-Emissionen durch Kompensationszahlungen auszugleichen. Entscheidend seien aber individuelle Faktoren und Umstände für das Unternehmen. Daher muss das Unternehmen auch nicht unmittelbar mit der Selbstverpflichtung eine Rückstellung bilden. Nur für bereits ausgestoßene Treibhausgase und bei einer darauf bezogenen Kompensationsverpflichtung sind Rückstellungen zu bilden, das heißt wenn eine faktische Verpflichtung besteht und der Sachverhalt eintritt. 

Standard IAS 37 bietet ausreichende Grundlage 

Das IFRS IC kam in seiner vorläufigen Einschätzung zu dem Ergebnis, dass der Standard IAS 37 für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen eine angemessene Grundlage bietet, um unternehmensindividuell zu bestimmen, wie klimabezogene Selbstverpflichtungen in der Finanzberichterstattung zu behandeln sind. Damit ist aus Sicht des IFRS IC keine zusätzliche Standardsetzung notwendig.  

Der GDV stimmt der Einschätzung des IFRS IC zu. Im Vorfeld hatte das IFRS IC eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich der GDV mit einer Stellungnahme beteiligt hatte. Die finale Entscheidung des Expertengremiums wird im März 2024 erwartet.    

ISSB-Agenda zurzeit in Arbeit 

Seit mehr als zwei Jahrzenten entwickelt das IASB Standards für die internationale Rechnungslegung. Internationale Berichtsstandards bilden die „gemeinsame Finanzsprache“, die für die Vernetzung internationaler Kapitalmärkte enorm wichtig ist. Im Jahr 2021 etablierte die International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation mit dem International Sustainability Standard Board (ISSB) eine zweite Säule, um die internationale Standardsetzung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung voranzutreiben. Das ISSB hatte im Juni 2023 bereits allgemeine Sustainability Disclosure Standards und einen Klimaberichtsstandard veröffentlicht. Eine Agenda für das weitere Arbeitsprogramm hat das ISSB für die erste Hälfte 2024 angekündigt. Für den GDV ist es wichtig, dass die europäischen und internationalen Standards gut miteinander verzahnt sind.