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Regulierung

Großer Finanzbedarf für die Transformation – Regulierung noch nicht fit

Die Offenlegungsverordnung (SFDR), die Transparenz über nachhaltige Investitionen schaffen soll, ist teuer in der Umsetzung und erfüllt ihre Ziele bisher nicht – das legen die Ergebnisse einer EU-Konsultation nahe. Die Expert/-innen der Platform on Sustainable Finance legen ihr Konzept vor, wie sie nachhaltige Finanzströme verfolgen wollen.

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© Unsplash

620 Mrd. Euro im Jahr – das ist nach Schätzungen der EU-Kommission der zusätzliche Investitionsbedarf bis 2030, um die Ziele des Green Deals zu erreichen. Dies übersteigt die durchschnittlichen Investitionen in die relevanten Bereiche wie z. B. den Ausbau der Erneuerbaren Energien und Dekarbonisierung von Industrieprozessen in der vorherigen Dekade um zwei Drittel. Der in den letzten Jahren geschaffene Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen soll private Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten lenken, die schon nachhaltig oder auf dem Weg dorthin sind. 

Skepsis über Zielerreichung 

Allerdings zeigen die nun veröffentlichten Konsultationsergebnisse zur Überprüfung der Offenlegungsverordnung (SFDR) bei mehr als er Hälfte der Antwortenden Skepsis, dass die SFDR das Ziel der Umlenkung der Kapitalströme bereits erreicht. Eine große Mehrheit von 84 Prozent der Antwortenden findet die geforderten Informationen nicht nützlich genug für Investoren. Konsequenterweise fanden 71 Prozent der teilnehmenden Finanzmarktakteure und ¬berater, dass die Erfüllungskosten nicht im Verhältnis zum Nutzen der Vorgaben stehen würden. Die EU-Kommission hatte die Konsultation Ende 2023 durchgeführt, um eine Überarbeitung der Regeln vorzubereiten. Der GDV hatte sich daran beteiligt.

In den Antworten auf die Konsultation findet sich einhellig die Aufforderung an die kommende EU-Kommission, den Rahmen für Sustainable Finance kohärenter zu gestalten. Die Unklarheiten in den Begrifflichkeiten und Konzepten im Verhältnis zu Vertriebsvorgaben und der Taxonomie stellen zahlreiche Finanzmarktakteure vor Herausforderungen. Auch das Zusammenspiel mit der CSRD wird mehrheitlich als verbesserungsbedürftig gesehen. Der GDV hatte in seiner Konsultationsantwort darauf hingewiesen, dass die unternehmensbezogenen Informationen entbehrlich würden, sobald die Finanzunternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß den europäischen CSRD-Berichtsstandards veröffentlichen. Diese Einschätzung teilen die auf die Konsultation antwortenden Finanzmarktakteure weitestgehend, die Vertreter der Zivilgesellschaft hingegen nicht. Die Befürworter unternehmensbezogener Informationen sehen darin ein sinnvolles Mittel, um die Strategien und Ambitionen zu prüfen. Kritiker wenden hingegen ein, dass die Informationen nicht abgerufen würden. 

Bessere Nachhaltigkeitsangaben – aber wie?

Mit der Konsultation hatte die EU-Kommission mögliche Veränderungen im Regelwerk sondiert. In den Antworten findet sich mit 56 Prozent mehrheitlich Unterstützung für die Festlegung einheitlicher Offenlegungspflichten für alle in der EU angebotenen Finanzprodukte. Solche Angaben könnten sich aus Sicht der Antwortenden auf zentrale Indikatoren zum Klimaschutz, Diversity und Einhaltung vom Menschenrechten konzentrieren. Produkte mit Nachhaltigkeitsaussagen sollten ergänzende Angaben machen, um ihre Aussagen zu substantiieren und Greenwashing zu vermeiden. 

Oft werden die für verschiedene Produkte in der SFDR vorgesehenen Angaben als Produktkategorien verstanden – das war so nicht vorgesehen. In den Konsultationsantworten findet sich eine starke Unterstützung für ein freiwilliges, auf EU-Ebene geregeltes Kategorisierungssystem. Versicherer waren in dieser Hinsicht jedoch deutlich zurückhaltender als Assetmanager und Banken. Uneins sind die Antwortenden über die Richtung der Weiterentwicklung. Die EU-Kommission hatte zwei Ansätze vorgeschlagen: Entweder die Fortentwicklung auf Basis der jetzigen Regeln in Artikel 8 und 9 oder ein ganz neues Kategoriensystem. Auch der GDV hatte sich in der Frage zurückhaltend positioniert, vor allem weil bei den großen und breit diversifizierten Sicherungsvermögen der Versicherer eine Einordnung in Kategorien oftmals schwierig sein dürfte. 

Mit dem Bericht übergibt die scheidende EU-Kommission den Staffelstab an die neue. Wann und wie die Arbeiten der SFDR fortgeführt werden, ist offen. 

Monitoring von nachhaltigen Finanzflüssen

Zur Wirksamkeit der Sustainable Finance Regeln im Sinne der Finanzierung einer nachhaltigeren Wirtschaft wollen die Expert/innen der Europäischen Platform on Sustainable Finance (PSF), das Beratungsgremium der EU-Kommission zur Taxonomie-Verordnung, belastbare Daten ermitteln. Dazu hat die PSF nun ein Monitoring-Konzept veröffentlicht. Das Monitoring umfasst die Investitionsausgaben der Realwirtschaft (CapEx) und die Kapitalflüsse von nachhaltigen Finanzprodukten auf dem Primär- und Sekundärmarkt. Als Datenbasis sollen die Angaben nach der Taxonomie, SFDR, CSRD und Berichtspflichten der Banken (CRR) genutzt werden. Die öffentliche Finanzierung wird nicht berücksichtigt, obwohl sie eine große Rolle in der Transformation spielen wird. 

Das geplante Monitoring kann auf die wichtigen Fragen antworten: Haben Finanzinstitute nachhaltige Investitionen in großem Umfang in ihre Anlagestrategien integriert? Investiert die Realwirtschaft in erforderlichem Umfang in die nachhaltige Wende? Haben die relevanten Firmen ausreichend Zugang zur Finanzierung? Zudem kann die Verfügbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsdaten besser eingeschätzt werden. Mit dem Ziel, erstmals die Finanzströme umfassend zu ermitteln, bleibt eine Wirkungsanalyse dieser Investitionen zunächst außen vor. 

Ende 2024 wird die PSF einen ersten Datenbericht auf Basis des Konzepts vorlegen. Ein qualitativ hochwertiges Monitoring ist sinnvoll, um den Regulierungsrahmen evidenzbasiert weiterzuentwickeln.