Günstige Gelegenheit und rohe Gewalt
Wie gelangen Einbrecher in ein Haus? Was wird gestohlen? Wer sind die Tatverdächtigen? Der Einbruch-Report 2016 gibt Antworten auf wichtige Fragen. Denn wer weiß, wie die Täter vorgehen, kann sich besser schützen. Die vom GDV geförderte Studie „Wohnungseinbruch: Tat und Folgen“ gibt Einblick in die Einbruchmethoden und Täterstruktur.
Die nachfolgenden Auszüge der Studie zeigen: Es ist oft das gleiche Vorgehen, mit denen die Täter ins Haus gelangen. Meist reicht ihnen rohe Gewalt. Und die Tatverdächtigen sind in der Mehrzahl Männer. Weitere Ergebnisse der Studie finden sich im vollständigen Einbruch-Report, der hier heruntergeladen werden kann.
Methoden des Einbruchs
Einbrecher erkennen die Schwachstellen an einem Haus oder einer Wohnung und nutzen diese für ihr Eindringen. Egal ob Fenster und Tür – die Einbruchmethoden ähneln sich. Gelangten die Täter durch die Tür in die Wohnung, wurde diese in den meisten Fällen aufgehebelt. In zahlreichen Fällen wurde rohe körperliche Gewalt eingesetzt, um die Tür aufzubrechen. Daneben wurden vorhandene Öffnungen wie Briefschlitze, Katzenklappen oder Türfenster zur Entriegelung der Tür von innen genutzt.
Weitere Methoden zur Überwindung der Tür waren mit etwa gleichen Anteilen die Nutzung von (falschen) Schlüsseln (6,9 %), das Drücken der Schlossfalle, sogenannte Schnapper (6,6 %), das Abbrechen des Schlosszylinders (5,7 %) sowie der Türblattdurchbruch (5,3 %). Bei einem Anteil von immerhin 6,7 % geschah das Eindringen ohne erkennbare Spuren. In fast 70 Prozent der Fälle wurde ebenfalls die Methode des Aufhebelns angewandt, wenn die Einbrecher durch Fenster und Fenstertüren ins Gebäude eindrangen. In vielen Fällen wurden außerdem gekippte Fenster als Einstiegstelle genutzt oder das Glas des Fensters eingeschlagen, um dieses sodann zu entriegeln.
Einbruchwerkzeug
Oft reicht die günstige Gelegenheit und rohe Gewalt. In fast 80 % der Fälle konnte nicht ermittelt werden, welches Werkzeug zum Einbruch genutzt wurde. Vielfach kam gar kein Werkzeug zum Einsatz, sondern es wurde die „günstige Gelegenheit“ (z. B. offene Fenster) genutzt oder körperliche Gewalt eingesetzt. Konnte das Einbruchwerkzeug identifiziert werden, waren es meist Schraubendreher.
Einbruchschaden
Gestohlen wird, was sich leicht verkaufen lässt. Bei den vollendeten Wohnungseinbrüchen wurden am häufigsten entwendet: Schmuck und Uhren, Bargeld, elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate und Mobiltelefone, EDV-Hardware sowie Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Musikanlagen und Spielekonsolen.
Wer sind die Tatverdächtigen?
Über 80 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Das Durchschnittsalter aller Tatverdächtigen lag bei 28 Jahren. Knapp drei Viertel waren zur Zeit der Ermittlung jünger als 35 Jahre alt, wobei die 21- bis 34-Jährigen mit einem Anteil von 37,7 % am stärksten vertreten waren. Informationen zum Familienstand, zur beruflichen Tätigkeit, dem Schulabschluss und der höchsten abgeschlossenen Ausbildung bzw. dem Studienabschluss lagen nur bei verhältnismäßig wenigen Tatverdächtigen vor. Dennoch ergibt sich folgendes Bild:
- Etwa zwei Drittel der Tatverdächtigen waren ledig und knapp 20 Prozent verheiratet.
- Über die Hälfte der Tatverdächtigen (57,7 %) ging zum Zeitpunkt der Ermittlung keiner geregelten Arbeit nach, ein Fünftel (19,1 %) war berufstätig und ein weiteres Fünftel befand sich entweder in der schulischen oder beruflichen Ausbildung (19,8 %).
- Der Großteil hatte keinen schulischen Abschluss (46,0 %,) oder einen Hauptschulabschluss (29,9 %); über die Hälfte (55,0 %) verfügte über keine abgeschlossene Ausbildung.
Tatverdächtige stammen auch aus dem nähren Umfeld ihrer Opfer. Über 40 % von allen Tatverdächtigen standen in irgendeiner Beziehung zu mindestens einem Mitglied des geschädigten Haushalts. Meistens stammten sie aus dem Bekannten- oder Freundeskreis. Ex-Partner und Partner, Familienangehörige und Verwandte machten zusammen rund ein Viertel dieser Tatverdächtigen aus. Knapp ein weiteres Viertel kannte das Opfer vom Sehen oder aus der Nachbarschaft (23,4%). Aber auch ehemalige Mitbewohner, Unter-, Ver- oder Vormieter gehörten zu diesen Tatverdächtigen.