Stellungnahme zum Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz
In Thüringen wird die landesrechtliche Pflichtversicherung für Architekt*Innen und Ingenieur*Innen im ThürAIKG reformiert. Der GDV setzt sich vor allem dafür ein, die Versicherungspflicht für Berufsgesellschaften weiterhin pauschal zu regeln sowie eine Verknüpfung von Planung und Bauausführung im Berufsrecht auszuschließen.
(mehr)