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Regulierung

EU-Kommission setzt wichtiges Zeichen für Wettbewerbsfähigkeit

Europa hinkt bei der Wettbewerbsfähigkeit anderen Wirtschaftsräumen wie den USA und China hinterher. Grund sind nicht zuletzt umfangreiche Berichtspflichten. Das heute vorgelegte Omnibus-Gesetzgebungspaket soll daher Erleichterungen für Unternehmen schaffen. Es ist Teil der von Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigten Initiative zur Reduzierung der Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent.

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© iantfoto / gettyimages

Dazu sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Positiv werten die Versicherer, dass kleine und mittelgroße Unternehmen von den Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) befreit werden und auch sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards wegfallen sollen. Dazu sagt Asmussen: „Kleine und mittlere Unternehmen erdrückt die Last umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu schreiben. Und es ist richtig, bestehende Anforderungen zu überprüfen, bevor neue, zusätzliche Standards geschaffen werden.“

Die Kommission kündigt zudem an, dass die Zahl der zu berichtenden Daten substanziell reduziert werden soll. Dies wäre ein enormer Schritt zu einer effizienteren Berichterstattung. Asmussen sagt: „Dieses Signal ist enorm wichtig. Die Kommission muss jetzt diesbezüglich zügig konkrete Vorschläge liefern, um die Versicherungsunternehmen, die bereits berichten, tatsächlich zu entlasten.“

Wegfall der Revisionsklausel bei der CSDDD zu begrüßen

Die Anpassungen bei der „europäischen Lieferkettenrichtlinie“ (CSDDD) gehen nach Ansicht des GDV in die richtige Richtung. Besonders positiv ist der Verzicht auf die geplante Revision im Jahr 2026, die zusätzlichen Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleistungen prüfen sollte. Dies reduziert bürokratischen Aufwand und schafft mehr Rechtssicherheit. Ebenfalls sinnvoll ist der Verzicht auf ein EU-weites Haftungsrecht, da es parallel zu den 27 sehr unterschiedlichen nationalen Regeln stehen würde und die Rechtslage unnötig verkompliziert hätte.

Über das Omnibus-Paket

Die Omnibus-Richtlinie zur Straffung der Berichtspflichten bei Nachhaltigkeitsberichten und zur vereinfachten Regelung der Überwachung und Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist der erste Teil einer Reihe von Gesetzesinitiativen mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Resilienz der europäischen Wirtschaft. Das Gesetzespaket wird im nächsten Schritt im Rat der Europäischen Union und vom EU-Parlament beraten.

 

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