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Regulierung

Solvency II: Neuberechnung der Übergangsmaßnahmen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Versicherer aufgefordert, die Solvency-II-Übergangsmaßnahmen neu zu berechnen.

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© Christian Kruppa / GDV

Jörg Krause, Leiter Internationale Gruppen bei der BaFin, (m) gemeinsam mit Christoph Jurecka, CFO bei Munich Re, (l) und GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen (r) auf der Versicherungsregulierungskonferenz des GDV in Berlin. 

Dass die BaFin die Versicherer aufgefordert hat, die Solvency II-Übergangsmaßnahmen neu zu berechnen, sagte der Leiter Internationale Gruppen bei der BaFin, Jörg Krause, am Donnerstag auf der Versicherungsregulierungskonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Wir erwarten, dass sich dadurch bereits in diesem Jahr der Betrag der Übergangsmaßnahme bei den allermeisten Unternehmen auf null oder nahe null reduzieren wird“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen dazu. „Damit hat der Sektor den Übergang zu Solvency II bereits zur Halbzeit gemeistert, planmäßig würden die Übergangsmaßnahmen erst 2032 auslaufen.“ 

Kapitalausstattung der Versicherer auf hohem Niveau 

Die Solvenzquote ist Indikator für die Kapitalausstattung der Unternehmen. Selbst ohne Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen betrug sie zum Jahresende 2023 im Branchenmittel 305 Prozent. Damit bleibt die Kapitalausstattung auch nach Neuberechnung auf einem hohen Niveau. „Das zeigt, wie solide das Geschäftsmodell der Versicherer ist“, sagt Asmussen.  

Neben den von den Unternehmen in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen für ein verbessertes Risikomanagement und der Einführung neuer Produkte wirkt sich dabei vor allem das positive Zinsumfeld aus. Sollte sich das Kapitalmarktumfeld in den nächsten Jahren wider Erwarten erneut massiv eintrüben, kann seitens der Unternehmen für die verbleibende Zeit eine erneute Neuberechnung der Übergangsmaßnahme beantragt werden. 

Zum Hintergrund: Solvency II 

Mit der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 wurden die Versicherungsunternehmen strengen Kapitalanforderungen unterworfen, die von aktuellen Marktdaten abhängen und entsprechend schwanken können. Gleichzeitig haben vor allem Lebensversicherungen sehr langfristige Verpflichtungen, die sie teilweise noch unter anderen Rahmenbedingungen eingegangen sind. Um den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich in der individuellen Steuerung ihrer Risiken an die neuen Bedingungen anpassen zu können, wurden Übergangsmaßnahmen eingeführt.  

Unternehmen konnten beantragen, die Rückstellungen unter Solvency II um einen bestimmten Betrag zu reduzieren. Dieser Betrag stellte sicher, dass die betreffenden Rückstellungen unter Solvency II zum Zeitpunkt der Einführung den im alten Solvency-I-Regime zu stellenden Rückstellungen entsprachen. Die Eigenmittel unter Solvency II wurden hierdurch erhöht. Die Höhe dieses Betrags schmilzt bis spätestens zum Jahr 2032 schrittweise auf null ab. Außerdem ist unter anderem vorgesehen, dass die Aufsicht zwischendurch eine Neuberechnung dieses Betrags verlangen kann.  

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