Übertragungsabkommen: So kann betriebliche Altersversorgung nach Arbeitgeberwechsel fortgeführt werden
Das Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (Übertragungsabkommen) ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel. Auf dieser Seite finden Sie alle GDV-Information zum Downloaden sowie eine Darstellung, wie die Übertragung konkret abläuft.
Für den Übertragungsablauf gibt es zwei verschiedene Varianten. Der Arbeitnehmer (AN) wechselt vom alten Arbeitgeber (AGalt) zum neuen Arbeitgeber (AGneu) und besitzt eine Versorgung beim alten Versorgungsträger (VTalt). Der neue Arbeitgeber führt die bAV anschließend mit dem neuen Versorgungsträger (VTneu) durch.
Das Abkommen hat das „Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel” 2010 abgelöst.
Darstellung des Übertragungsablaufs
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Variante 1 – Übertragung Standardfall
- AN / AGneu / AGalt füllen Unterlagen aus und übergeben diese an VTneu
Unterlagen:
– Antrag inkl. Einzelfall-Einwilligungs- / Schweigepflichtentbindungserklärung (Einzelfall-EW / SEE) (Anlage 2) [oder: separate Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a)]
– Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung (EW / SEE) - VTneu schickt Unterlagen an VTalt und bittet um Überweisung
Unterlagen:
– ausgefüllter Antrag inkl. Einzelfall-EW / SEE (Anlage 2)
– Anschreiben (Anlage 3)
– Fragebogen (Anlage 5) [oder: ausgefüllte separate Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a)] - VTalt schickt Unterlagen an VTneu und überweist zu übertragenden Wert an VTneu
Unterlagen:
– Anschreiben (Anlage 4)
– ausgefüllter Fragebogen (Anlage 5) VTneu richtet Versorgung ein und zahlt ggf. Ausgleichsbetrag gemäß Ziffer 1b) des Abkommens an VTalt
- AN / AGneu / AGalt füllen Unterlagen aus und übergeben diese an VTneu
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Variante 2 – Übertragung mit vorhergehender Angebotsphase
- VTneu schickt Einzelfall-Einwilligungserklärung an AN und anschließend schickt/übergibt AN die ausgefüllte Einzelfall-Einwilligungserklärung an VTneu
Unterlagen:
– Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a) - VTneu schickt Unterlagen an VTalt
Unterlagen:
– Anschreiben (Anlage 2a)
– Fragebogen (Anlage 5)
– ausgefüllte Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a) - VTalt schickt ausgefüllten Fragebogen an VTneu
Unterlagen:
– ausgefüllter Fragebogen (Anlage 5) - VTneu erstellt Angebot und schickt es an AN
- AN / AGneu / AGalt füllen Unterlagen aus und übergeben diese an VTneu
Unterlagen:
– Antrag (Anlage 2)
– EW / SEE - VTneu schickt Unterlagen an VTalt zur Kenntnis und bittet um Überweisung
Unterlagen:
– Anschreiben (Anlage 3)
– Antrag (Anlage 2) - VTalt schickt Anschreiben an VTneu und überweist zu übertragenden Wert an VTneu
Unterlagen:
– Anschreiben (Anlage 4) - analog Standardfall, Ziffer 4: VTneu richtet Versorgung ein und zahlt ggf. Ausgleichsbetrag gemäß Ziffer 1b) des Abkommens an VTalt
- VTneu schickt Einzelfall-Einwilligungserklärung an AN und anschließend schickt/übergibt AN die ausgefüllte Einzelfall-Einwilligungserklärung an VTneu