Green Bonds: Neuer Goldstandard für grüne Anleihen
Europa befindet sich in der Transformation hin zu einem CO2-neutralen Wirtschaftssystem. Die Finanzwirtschaft kann und soll dabei einen bedeutenden Beitrag leisten.
Fehlende Transparenz und unklare Standards verhindern bisher häufig grüne Investments. Emittenten stehen auf der anderen Seite vor der Herausforderung, Vertrauen für ihre Produkte zu schaffen. Nun möchte die EU beide Probleme mit der Einführung eines „Goldstandards für grüne Anleihen”, dem Green Bond Standard (GBS), lösen und somit die dringend benötigten nachhaltigen Investments steigern.
Ko-Legislatoren einigen sich nach langen Verhandlungen auf Kompromiss
Ende Februar erzielten das Europäische Parlament und die EU-Kommission einen Kompromiss über einen europäischen Standard für grüne Anleihen. Die Versicherer begrüßen, dass Emittenten in der Reinvestition der Erlöse aus GBS-Anleihen nun mehr Freiraum zugestanden wird, als die Kommission dies in ihrem Gesetzesvorschlag 2021 ursprünglich vorsah. Sie sind überzeugt davon, dass marktsensible Standards ein wichtiger Hebel sind, um Greenwashing zu verhindern und ein Wachstum des Green Bond-Marktes fördern.
Versicherer freuen sich über Flexibilität für Emittenten in Einigung
Der Kompromiss sieht etwa vor, dass Erlöse aus den Europäischen Green Bonds künftig in Wirtschaftszweige investiert werden müssen, die mit der geltenden EU-Taxonomie übereinstimmen oder dies auf Grundlage eines Transition-Plans zukünftig tun werden.
Damit der neue Standard zügig in Kraft treten kann, soll es für Sektoren, die noch nicht durch die EU-Taxonomie abgedeckt sind, eine sogenannte „Flexibility Pocket“ von 15 Prozent geben. Das heißt, dass bis zu 15 Prozent der Einnahmen, die Emittenten aus dem Verkauf von Green Bonds erzielen, in Bereiche investiert werden dürfen, die nicht als nachhaltig zertifiziert sind. Mit der Zunahme grüner Investmentmöglichkeiten auf dem Markt wird diese Zwischenlösung künftig reevaluiert. Die Notwendigkeit einer „Flexibility-Pocket“ wird sich mit der Ausweitung der EU-Taxonomie verringern. Die Aufsicht über die Emittenten europäischer Green Bonds soll den nationalen Behörden obliegen.
Der GDV begrüßt den Flexibilitätsrahmen. Er bietet Unternehmen den notwendigen Spielraum für einen bedarfsgerechten Kapitaleinsatz und stimuliert gleichzeitig grünes Wachstum.
Keine systemischen Renditenachteile für nachhaltige Investoren
Zudem zeigt eine aktuelle Studie des Verbands, dass sich das „Greenium“, die Renditedifferenz zwischen Green Bond und konventioneller Anlage, mit der fortschreitenden Marktreife verringern wird. Systemische Renditenachteile bei Investitionen in grüne Anleihen sind daher nicht zu befürchten.
Vorläufige Einigung kann 2024 in Kraft treten
Der Kompromiss zu den GBS ist eine vorläufige Einigung, die sowohl vom Ministerrat als auch vom EU-Parlament ratifiziert werden muss. Zwölf Monate nach ihrer endgültigen Annahme durch beide Institutionen wird der neue europäische Standard in Kraft treten. Emittenten können dann transparent nachweisen, dass sie nachhaltige Projekte vorantreiben. Anleger profitieren auf der anderen Seite von einer sicheren Informationsgrundlage, um grüne Anlageentscheidungen faktenbasiert treffen zu können.