EU-Kleinanlegerstrategie: Unklare Regeln, hohe Kosten für Versicherer
In Brüssel haben die Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie begonnen. Der GDV fordert von den Verhandlungspartnern pragmatische Lösungen. Das Regelwerk sollte für Verbraucher und Unternehmen einfach und verständlich sein.

Das Ziel der Kleinanlegerstrategie ist es, mehr Menschen zum Investieren an den Kapitalmärkten zu ermutigen, indem Vertrauen gestärkt und Hürden abgebaut werden. Versicherer unterstützen dieses Ziel ausdrücklich. Doch die aktuellen Vorschläge drohen das Gegenteil zu bewirken - insbesondere für die Versicherungsbranche.
- Zu kompliziert, zu hohe Kosten: Statt mehr Klarheit zu schaffen, könnten die geplanten Regeln zu noch mehr Vorgaben führen. Neue Dokumentations-, Reporting- und Aufbewahrungspflichten führen zu erheblichen Zusatzkosten für Versicherer – ohne erkennbaren Mehrwert für die Kunden. Anstatt die Kapitalanlage für Privatkunden zu vereinfachen, erschwert das Regelwerk die Produktentwicklung und Beratung durch einen übermäßigen administrativen Aufwand.
- Zu unklar: Viele entscheidende Details und Durchsetzungsstandards bleiben bis zum Ende des Gesetzgebungsprozesses offen, da sie erst spät in Verordnungen und technischen Standards geregelt werden sollen. Für Versicherer bedeutet das lange Phasen der Unsicherheit: Sie wissen nicht, welche konkreten Anforderungen sie erfüllen müssen. Eine verlässliche Planung und rechtssichere Umsetzung sind so kaum möglich.
- Praxisferne Umsetzung: Die Umsetzungsfristen für die neuen Vorschriften sollten erst dann beginnen, wenn alle Details feststehen. Andernfalls geraten Versicherer unter enormen Zeitdruck, so dass ein reibungsloser Übergang nicht gewährleistet werden kann. Das könnte die Verfügbarkeit von Produkten und die Beratungsqualität beeinträchtigen.
Für die Trilog-Verhandlungen fordern die Versicherer eine klare, abschließende Regelung direkt in der Richtlinie, anstatt späterer Anpassungen über zusätzliche Verordnungen. Zudem müssen die regulatorischen Anforderungen in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. Das gilt insbesondere bei den Reporting-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.